Humboldt-Universität zu Berlin - Gremien und Beauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin

Aufgaben des Kuratoriums

Das Kuratorium gemäß Abschnitt B der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin nimmt Aufsichts- und Beratungsfunktionen wahr. Es ist zuständig für:

  • die Feststellung des Haushaltsplans
  • die Beratung der mittelfristigen Bau- und Investitionsplanung
  • den Erlass des Strukturplans
  • die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und Zentralinstituten
  • die Einrichtung, Veränderung oder Verlängerung von Integrativen Forschungsinstituten
  • die Einrichtung und Aufhebung von Zentraleinrichtungen 
  • die Zweckbestimmung und Freigabe von Professuren sowie die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, wenn ein Mitglied des Kuratoriums dem jeweiligen Beschluss des Akademischen Senats innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Protokollentwurfs widerspricht
  • den Erlass der Rahmengebührensatzung
  • die Zustimmung zu Abweichungen von den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes gem. § 7a BerlHG
  • strategische Anregungen zur Entwicklung der Universität
  • Beratung des Rechenschaftsberichts des Präsidiums nach Erörterung im Konzil
  • Entscheidungen gemäß § 88a BerlHG
  • Entscheidungen gemäß § 4 Absatz 11 BerlHG
  • den Vorschlag für die Besetzung des Amtes der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Ämter der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin.

 

Am 12. September 2014 verabschiedete das Kuratorium eine neue Geschäftsordnung für seine Arbeit.

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