Humboldt-Universität zu Berlin - Gremien und Beauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin

Gremien und Beauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin

Akademische Selbstverwaltung

Kuratorium

Das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin ist ein Organ der Universität und handelt zugleich im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 2 BerlHG für das Land Berlin.

Das Kuratorium ist u. a. zuständig für die für den Beschluss des Haushaltsplans auf letzter universitärer Instanz; den Erlass des Strukturplans; die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und Zentralinstituten; die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen; die Zweckbestimmung von Professuren; den Erlass von Gebührensatzungen; Vorschläge zur Besetzung der Ämter des Präsidiums. Die Aufgaben des Kuratoriums sind geregelt in § 3 der Verfassung der HU.

Das Kuratorium besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Von Amts wegen gehören dazu das für Hochschulen zuständige Mitglied des Berliner Senats und die Präsidentin oder der Präsident der Universität. Die weiteren Mitglieder werden vom Akademischen Senat gewählt.

 

Konzil

Das Konzil ist das höchste Gremium der Universität. Es wählt auf Vorschlag des Kuratoriums die Mitglieder des Präsidiums, beschließt über die Belange der Verfassung sowie der Wahlordnung und erörtert den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidiums. Die Aufgaben des Konzils sind in § 8 Verfassung der HU geregelt.

Dem Konzil gehören 61 Mitglieder an: die Mitglieder des Akademischen Senats und zusätzlich 18 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, sowie je 6 Akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

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Neu: Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Akademischen Senat/Konzil am 09.02.2023

Akademischer Senat

Der Akademische Senat (AS) beschäftigt sich mit Beschlüssen, die das "Tagesgeschehen" der Universität bestimmen. Er trifft die aktuellen Entscheidungen über Steuerung und inhaltliche Ausrichtung der Universität. Die Aufgaben des Akademischen Senats sind in § 5 der Verfassung geregelt. So ist er u.a. zuständig für die Beschlussfassung über den Strukturplan und den Haushaltsplanentwurf, für die Einrichtung, Aufhebung und Veränderung von Fakultäten und Zentralinstituten, den Erlass von Satzungen, die Freigabe und Zweckbestimmung von Professorenstellen, Einrichtung von Studiengängen und Berufungsangelegenheiten sowie die Verleihung von Ehrenwürden.

Dem Akademischen Senat gehören 25 Mitglieder an: 13 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sowie je 4 Akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

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Neu: Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Akademischen Senat/Konzil am 09.02.2023

Medizinsenat der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Medizinische Fakultät der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin

 

Wahlvorstand

Der zentrale Wahlvorstand ist zuständig für die Wahl der zentralen Kollegialorgane (Konzil und AS), der Universitätsmitglieder im Kuratorium gem. § 64 BerlHG, des Präsidiums und des Gremiums zur Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen. Die Wahlordnung der HU (HUWO) regelt die Organisation und Durchführung der Wahlen. Dem Zentralen Wahlvorstand gehören jeweils zwei Mitglieder der Mitgliedergruppen gem. § 45 Abs. 1 BerlHG an. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

 


Andere zentrale Organe

Personalvertretungen

Studierendenvertretungen

Beauftragte

Sonstige Kommissionen

 


Dokumente