Multimedia-Förderprogramm 2008
Digitale Medien in Lehre und Forschung
Ausschreibung der Medienkommission des Akademischen Senats
(Frist: Montag, 28. Januar 2008, 14 Uhr)
Kontext
Die Humboldt-Universität zu Berlin baut den Einsatz von Multimedia und e-Learning weiter aus. Die universitätsweite Initiative „e-Kompetenz im Kontext“ (e-KoKon) verfolgt drei Schwerpunkte: Lehre ins Netz fördert webunterstütztes Lehren und Lernen als Teil des Regelbetriebs. Neben der Anreicherung von Präsenzlehre werden auch weiterführende innovative Lehr- und Lernformen einbezogen. Im Rahmen von Kompetenzentwicklung sollen ausgehend von bestehenden didaktisch-methodischen Kompetenzen weitere Lehrende einbezogen und qualifiziert werden. In den Fakultäten, Instituten und Arbeitsgebieten wird mit dem e-Verbund eine Interessengemeinschaft von e-Teams etabliert. Ziel ist, auf allen Ebenen die fachbezogene Selbstorganisation zu unterstützen.
1. Zielsetzung
Das MM-Förderprogramm 2008 begleitet die universitätsweite Initiative e-KoKon und bietet den Instituten, Fakultäten, Arbeitsgebieten sowie Arbeitsgruppen im e-Verbund eine Förderung mit den folgenden Schwerpunkten:Schwerpunkt 1: Instituts- bzw. fakultätsweite Kompetenzentwicklung und curriculare Integration von webgestützten Lehr- und Lernformen
Die Einführung und Nutzung von e-Learning hat auf lange Sicht nur dann Vorteile, wenn es gelingt, Angebote und Lösungen instituts-, fakultäts- oder studiengangsweit abzustimmen. Dieser Förderschwerpunkt zielt vor allem auf die Schaffung einer übergreifenden nachhaltigen formellen oder informellen Arbeitsgrundlage auf Ebene eines Institutes oder einer Fakultät; dabei sollen auch gezielt Lehrende erreicht werden, die bisher noch kein eigenes e-Learning-Angebot haben. Besonders begrüsst werden Verbundprojekte von erfahrenen und noch weniger erfahrenen Instituten.Geförderte Maßnahmen können beispielsweise sein: Entwicklung einer fakultäts- oder institutsweiten e-Learning- bzw. Multimedia-Strategie, gezielte Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Weiterbildung von Lehrenden sowie Einführung und Nutzung fachbezogener digitaler Lehrmittelsammlungen.
Schwerpunkt 2: Vernetzte und innovative Lehr- und Lernangebote
Innovative und kreative Projekte, die neue Wege und Angebote in der Lehre erproben, können wesentliche Impulse geben. In diesem Sinne sollen in diesem Förderschwerpunkt besonders Projekte gefördert werden, die neue Lehr-/Lernformen und didaktische Konzepte entwickeln, sowie Projekte, in denen digitale Technologien eingesetzt werden, um Forschungsergebnisse bzw. -projekte in die Lehre einzubinden.Geförderte Maßnahmen können hier u.a. das Entwickeln neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte und Ergänzungen von Lehrveranstaltungen, Angebote für das begleitete Selbststudium sowie das kollaborative und kooperative Bearbeiten von Materialien und Inhalten sein. Besonderes Augenmerk soll auf die Wiederverwendbarkeit und Nutzung über mehrere Semester hinweg gelegt werden.
Schwerpunkt 3: Digitalisierung und Aufbereitung von Inhalten für die nachhaltige Verwendung in der Lehre
Die Umstellung oder Ergänzung von Lehrveranstaltungen durch digitale Technologien erfordert bei umfangreichen Archiven und Sammlungen einen hohen Anfangsaufwand. Die digitale Aufbereitung von Inhalten, z.B. die Erstellung von Lehr- und Lernmodulen, Visualisierungen, Selbsttests, der Aufbau von Lehrmittelsammlungen sowie die Einbindung in eine Website oder das Lernmanagementsystem Moodle, den Objektmanager Mneme bzw. den Dokumentenserver edoc kann gefördert werden, wenn aus dem Antrag auch die langfristige Nutzung und Integration in den Lehrbetrieb deutlich wird (bitte Punkt 2.6 beachten).Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms 2008 können geeignete Geräte bzw. Software beschafft sowie die Unterstützung durch studentische Hilfskräfte (im Regelfall 1 Stelle mit 40 Stunden/Monat pro Projekt für höchstens 12 Monate, bitte Punkt 2.3 beachten) beantragt werden.
Der Aufbau von einrichtungsweiten Strukturen (Schwerpunkt 1) hat besondere Priorität; bei entsprechendem Aufwand können auch bis zu 80 Stunden/Monat gefördert werden.
Die Ergebnisse der Projekte sollen innerhalb der HU nachnutzbar sein und im WWW dokumentiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung an universitätsweiten Arbeitstreffen im Rahmen des e-Verbundes wird erwartet.
2. Anforderungen
2.1 Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms können Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Hochschulbereich (nicht Charité) eingereicht werden, die die Realisierung von Projekten im Rahmen der oben beschriebenen Grundsätze zum Ziel haben. Weitere Erläuterungen, sind im Web des Multimedia Lehr- und Lernzentrums zu finden (http://www.cms.hu-berlin.de/mlz).
2.2 Das Multimedia-Förderprogramm zielt primär auf projektartige Vorhaben, d.h. zeitlich befristete Maßnahmen, deren Ergebnisse in den Regelbetrieb übernommen werden. Daueraufgaben können nicht finanziert werden; der Anschub neuer Vorhaben hat Priorität vor Anschlussanträgen. Wenn eine Beschaffung von Hard- und Software für die laufende Lehre und Forschung im Vordergrund steht, könnte auch ein Antrag im Rahmen der Vergabe von CIP/WAP-Mitteln zutreffen; nähere Informationen unter http://gremien.hu-berlin.de/mk.
2.3 Die maximale Fördersumme soll 20.000 Euro nicht überschreiten. Es können Sachmittel für die Beschaffung von Geräten und Software sowie Mittel für studentische Hilfskräfte beantragt werden. Mittel für studentische Hilfskräfte können für höchstens 12 Monate in einem Volumen von in der Regel 40 Stunden/Monat zur Verfügung gestellt werden; das Gesamtvolumen des Multimedia- Förderprogramms für Personalmittel ist jedoch begrenzt. Im Regelfall beginnen Verträge mit studentischen Hilfskräften am 1.7.2008, bei einer späteren Einstellung enden die Verhältnisse trotzdem am 30.6.2009, sofern nicht bis zum 15.4.2008 ein späterer Einstellungstermin angemeldet und vereinbart wurde. Sachmittel müssen bis zum 1.12.2008 verbraucht werden. Reisekosten können nicht übernommen werden, ebenso wenig Laborausstattungen und Messgeräte. Alle anfallenden Folgekosten (Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Software-Updates) sind von der jeweiligen Einrichtung zu tragen.
2.4 Bei mehreren Anträgen aus einer Einrichtung bittet die Medienkommission um Abstimmung auf Institutsebene, um Synergieeffekte zu nutzen und Prioritäten zu setzen. Jede Antragstellerin / jeder Antragsteller kann jeweils nur einen Projektantrag im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms 2008 einreichen.
2.5 Das beantragte Vorhaben soll mit der gültigen DV-Konzeption des Instituts bzw. der Fakultät übereinstimmen oder in einen geeigneten Kontext gestellt werden; der/die zuständige DV-Beauftragte muss dies als lokale/r Koordinator/in bestätigen.
2.6 Digitalisierungsvorhaben müssen vorab mit der Digitalisierungsbeauftragten der UB hinsichtlich der technischen und bibliothekarischen Standards abgestimmt werden (Kontakt: Elke Barbara Peschke, Tel. 2093-3245, elke-barbara.peschke@ub.hu-berlin.de; Susanne Dobratz, Tel. 2093-3274, dobratz@cms.hu-berlin.de).
2.7. Die Medienkommission begrüßt die Zugänglichmachung von freien Inhalten im Sinne der Open Access-Erklärung der Humboldt-Universität (http://edoc.hu-berlin.de/e_info/oa-erklaerung.php).
2.8 Nach Abschluss des Förderzeitraums erwartet die Medienkommission einen Bericht zu den Ergebnissen sowie Verbesserungen in Lehre und gegebenenfalls Forschung.
3. Antragstellung
3.1 Die Medienkommission bittet um Beachtung der Antragsgliederung (Punkt 5, s.u.) und der begleitenden Erläuterungen; alle Unterlagen stehen auf der Webseite der Medienkommission zur Verfügung (http://gremien.hu-berlin.de/mk). Insbesondere sind die Projektziele und die Vorgehensweise zur Umsetzung klar zu beschreiben; Anträge sollten jedoch max. 5 Seiten umfassen. Beantragte Sach- und Personalmittel müssen in Art und Umfang in einem eindeutig nachvollziehbaren Verhältnis zu diesen Ausführungen stehen.
3.2 Anträge können bis zum 28.1.2008 (14 Uhr) ausschließlich per Mail an die Medienkommission gestellt werden (c/o Computer- und Medienservice, Humboldt-Universität, cms-office@cms.hu-berlin.de). Für Rückfragen zum Multimedia-Förderprogramm steht Herr Uwe Pirr (Tel. 2093-7030, pirr@cms.hu-berlin.de), Leiter der Abteilung Multimediaservice, oder Herr Prof. Dr. Peter Schirmbacher (Tel. 2093-7010, schirmbacher@cms.hu-berlin.de), Direktor des Computer- und Medienservice, zur Verfügung.
3.3 Antragstellerinnen und Antragsteller können sich im Vorfeld vom Multimedia Lehr- und Lernzentrum im CMS bei der inhaltlichen und technischen Konzeption ihrer Projekte beraten lassen (Kontakt: Andreas Vollmer, Tel. 2093-7027, mlz@cms.hu-berlin.de).
4. Antragprüfung durch die Medienkommission
4.1 Die Anträge werden von der Medienkommission des Akademischen Senats unter Beteiligung der Kommission für Studium und Lehre in Arbeitsgruppen und im Plenum geprüft und bewertet. Zur Zusammensetzung der Medienkommission und ihrer Arbeitsgruppen vgl. http://gremien.hu-berlin.de/mk.
4.2 Die Medienkommission trifft ihre Entscheidungen auf Basis der
eingereichten Anträge. Sie kann nur in Einzelfällen eine
weitergehende schriftliche Erläuterung erbitten. Anträge sollten
entsprechend eindeutig und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte
formuliert sein.
5. Antragsgliederung (bitte max. 5 Seiten)
Multimedia-Förderprogramm 2008 – Digitale Medien in Lehre und Forschung
1. Projektname und -verantwortliche
1.1 Titel/Kurzbezeichnung des beantragten Projekts
1.2 Leiter/in des/r Bereiche, der/die die Projektergebnisse
überwiegend nutzen soll/en
1.3 Verantwortliche/r Ansprechpartner/in für die Antragstellung
(Dienstanschrift, E-Mail)
2. Projektbeschreibung
2.1 Ziel des beantragten Projekts (Zielgruppe, Einsatzgebiete, ggf.
Beschreibung der geplanten Zusammenarbeit und Nutzen für die
Einrichtung, Nachhaltigkeit)
2.2 Stand der Technik und eigene Vorarbeiten
2.3 Umsetzung (Vorgehensweise, Arbeitsplan, Personaleinsatz)
2.4 Einordnung in die DV-Konzeption der Einrichtung, Bestätigung durch
die/den DV-Beauftragte/n per e-Mail
3. Beantragte Sach- und Personalmittel (mit
Gesamtkostenaufstellung)
3.1 Hardware
3.2 Software
3.3 Personal
3.4 Vorhandene Geräte