Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Gremien und Beauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin

    Kuratorium

    Das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin ist ein Organ der Universität und handelt zugleich im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 2 BerlHG für das Land Berlin. Es besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Von Amts wegen gehören dazu das für Hochschulen zuständige Mitglied des Berliner Senats und die Präsidentin oder der Präsident der Universität. Die weiteren Mitglieder werden vom Akademischen Senat gewählt. Die Aufgaben des Kuratoriums sind geregelt in § 3 der Verfassung der HU. Es ist u. a. zuständig für die für den Beschluss des Haushaltsplans auf letzter universitärer Instanz; den Erlass des Strukturplans; die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und Zentralinstituten; die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen; die Zweckbestimmung von Professuren; den Erlass von Gebührensatzungen; Vorschläge zur Besetzung der Ämter des Präsidiums.


    Konzil

    Das Konzil ist das höchste Gremium der Universität. Es wählt auf Vorschlag des Kuratoriums die Mitglieder des Präsidiums, beschließt über die Belange der Verfassung sowie der Wahlordnung und erörtert den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidiums. Die Aufgaben des Konzils sind in § 8 Verfassung der HU geregelt. Dem Konzil gehören 61 Mitglieder an: die Mitglieder des Akademischen Senats und zusätzlich 18 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, sowie je 6 Akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.


    Akademischer Senat

    Der Akademische Senat (AS) beschäftigt sich mit Beschlüssen, die das „Tagesgeschehen" der Universität bestimmen.Ertrifft die aktuellen Entscheidungen über Steuerung und inhaltliche Ausrichtung der Universität. Die Aufgaben des Akademischen Senats sind in § 5 der Verfassung geregelt. So ist er u.a. zuständig für die Beschlussfassung über den Strukturplan und den Haushaltsplanentwurf, für die Einrichtung, Aufhebung und Veränderung von Fakultäten und Zentralinstituten, den Erlass von Satzungen, die Freigabe und Zweckbestimmung von Professorenstellen, Einrichtung von Studiengängen und Berufungsangelegenheiten sowie die Verleihung von Ehrenwürden. Dem Akademischen Senat gehören 25 Mitglieder an: 13 Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sowie je 4 Akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.


    Medizinsenat


    Wahlvorstand

    Der zentrale Wahlvorstand ist zuständig für die Wahl der zentralen Kollegialorgane (Konzil und AS), der Universitätsmitglieder im Kuratorium gem. § 64 BerlHG, des Präsidiums und des Gremiums zur Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen. Die Wahlordnung der HU (HUWO) regelt die Organisation und Durchführung der Wahlen. Dem Zentralen Wahlvorstand gehören jeweils zwei Mitglieder der Mitgliedergruppen gem. § 45 Abs. 1 BerlHG an. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.


    Kommissionen

    Der Akademische Senat bildet zur Vorbereitung seiner Entscheidungen und zur Unterstützung des Präsidiums Ständige Kommissionen. Diese sind:

    • Entwicklungsplanungskommission (EPK)

    • Kommission für Haushaltsfragen (HHK)

    • Kommission Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs (FNK)

    • Kommission Lehre und Studium (LSK)

    • Medienkommission (MK)

    • Standort-Entwicklungskommission (StEK)

    • Kommission für Frauenförderung (KFF)

    Der Akademische Senat kann weitere Kommissionen einrichten oder Arbeitsgruppen mit der Untersuchung besonderer Fragen beauftragen. Solche sind die Kommission Barrierefreie Universität und die Kommission Familiengerechte Hochschule.


    Personalräte


    Beauftragte

    Artikelaktionen
    zuletzt geändert: 26.07.12 gremien_adm
    Benutzerspezifische Werkzeuge