Multimedia-Förderprogramm 2006
Ausschreibung
Kontext
Die Humboldt-Universität zu Berlin wird den Einsatz von Multimedia und e-Learning in den kommenden Jahren weiter ausbauen und breit in der Universität verankern. Die universitätsweite Initiative „e-Kompetenz im Kontext”, kurz e-KoKon, fasst das Erreichte zusammen und verfolgt drei Schwerpunkte:A. Lehre ins Netz unterstützt den Ausbau von webunterstütztem Lehren und Lernen. Neben der Anreicherung von Präsenzlehre werden auch weiterführende innovative Lehrformen einbezogen.
B. Die Förderung der didaktisch-methodischen Kompetenzen der Lehrenden ist eine wesentliche Komponente. Unter dem Stichwort e-Didaktik und Kompetenzentwicklung wird die Entwicklung fachspezifischer Kompetenzkerne unterstützt. Ausgehend von den bisher entwickelten Kompetenzen und Erfahrungen sollen weitere Lehrende einbezogen und qualifiziert werden.
C. Mit dem e-Learning-Verbund wird eine Interessengemeinschaft von e-Learning-Koordinator(inn)en in den Fakultäten, Instituten und Arbeitsgebieten etabliert. Ziel ist, auf allen Ebenen die fachbezogene Selbstorganisation zu unterstützen.
1. Zielsetzung
Das MM-Förderprogramm 2006 wird die Initiative e-KoKon universitätsweit begleiten und bietet den Instituten, Fakultäten und Arbeitsgebieten eine Förderung mit den folgenden Schwerpunkten:
- Institutsweite e-Learning-Konzepte und
Kompetenzentwicklung
Die Einführung und Nutzung von e-Learning für die Lehre hat auf lange Sicht nur dann Vorteile, wenn es gelingt, eine institutsweit einheitliche und abgestimmte Infrastruktur zu schaffen. Dieser Förderschwerpunkt zielt vor allem auf die Schaffung einer mehrere Lehrstühle einbeziehenden tragfähigen Arbeitsgrundlage.
Geförderte Maßnahmen können beispielsweise sein: Kompetenzentwicklung und Weiterbildung von Lehrenden, Planung und Erstellung von Verfahren und Vorlagen oder geeigneten Automatisierungen (Prüfungsleistungen, Anmeldungen, Kurserstellung) sowie Einführung und Nutzung fachbezogener Lehrmittelsammlungen.
- Lehre ins Netz, insbesondere bei der Umstellung auf Bachelor-
und Masterstudiengänge
Die Verfügbarkeit von Lehrveranstaltungen im Netz erfordert in Einzelfällen die Bereitstellung spezifischer Kursseiten und Angebote. Zur Unterstützung der Lehrveranstaltungen soll das Lernmanagementsystem Moodle (evtl. in Verbindung mit dem Objektmanager Mneme und dem Dokumenten- und Publikationsserver edoc.hu-berlin.de) eingesetzt werden.
Geförderte Maßnahmen können hier u.a. das Entwickeln spezifischer (vor allem kollaborativer) Ergänzungen von Lehrveranstaltungen, Einbringen von Materialien und Inhalten sein. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Wiederverwendbarkeit und Nutzung über mehrere Semester gelegt werden.
- Digitalisierung und Aufbereitung von Inhalten einzelner
Lehrveranstaltungen
Die Umstellung oder Ergänzung von Lehrveranstaltungen bedeutet meist eine neue Konzeption und digitale Aufbereitung von Inhalten, z.B. die Erstellung von Lehr und Lernmodulen, Visualisierungen, Selbsttests, der Aufbau von Lehrmittelsammlungen sowie die Einbindung in eine Website oder das Lernmanagementsystem Moodle, den Objektmanager Mneme bzw. den Dokumentenserver edoc.
Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms 2006 können geeignete Geräte bzw. Software beschafft sowie die Unterstützung durch studentische Hilfskräfte (im Regelfall 1 Stelle 40 Stunden/Monat pro Projekt) beantragt werden.
Die fachbezogene Zusammenarbeit über mehrere Lehrstühle hinweg hat besondere Priorität; für die Begleitung der Schwerpunkte 1 und 2 können bei entsprechendem Aufwand auch bis zu 2 studentische Mitarbeiter für mehrere beteiligte Lehrstühle gefördert werden.
Die Ergebnisse der Projekte sollen innerhalb der HU nachnutzbar sein und im WWW dokumentiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung an universitätsweiten Arbeitstreffen im Rahmen des Aufbaus des e-Learning-Verbundes wird erwartet.
2. Anforderungen
2.1 Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms können Anträge aus dem Hochschulbereich eingereicht werden, die die Realisierung von Projekten im Rahmen der oben beschriebenen Grundsätze zum Ziel haben.
Weitere Erläuterungen, u.a. zu den genannten Schwerpunkten, sind im Web des Multimedia Lehr- und Lernzentrums zu finden (www.cms.hu-berlin.de/mlz/foerderprogramm).
2.2 Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel nicht mehr als 20.000 Euro. Es können Sachmittel für die Beschaffung von Geräten und Software sowie Mittel für studentische Hilfskräfte beantragt werden. Mittel für studentische Hilfskräfte können für höchstens 12 Monate in einem Volumen von in der Regel 40 Stunden/Monat zur Verfügung gestellt werden; das Gesamtvolumen für Personalmittel ist jedoch begrenzt. Sachmittel müssen bis zum 31.12.2006, Personalmittel bis zum 31.12.2007 verbraucht werden. Reisekosten können nicht übernommen werden, ebenso wenig Laborausstattungen und Messgeräte. Alle anfallenden Folgekosten (Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Software-Updates) sind von der beantragenden Einrichtung zu tragen.
2.3 Eingebettet in konzeptionelle Lösungen zur Verbesserung der Lehre können auch Seminarräume und Hörsäle, die einzelnen Instituten bzw. Fakultäten zugeordnet sind, mit multimedialen Präsentationsmöglichkeiten ausgestattet werden. Voraussetzung ist eine umfassende Bewirtschaftungskonzeption, die eine institutsweite oder übergreifende Nutzung regelt und Verantwortlichkeiten im Betrieb der Anlage (Raumvergabe, Einweisung, Wartung) benennt. Die ausschließliche Beschaffung einzelner Beamer oder Notebooks wird nicht gefördert. Eventuelle bauliche Maßnahmen müssen vorab vom Antragsteller mit der Technischen Abteilung abgestimmt werden und können nicht aus dem Multimedia-Förderprogramm finanziert werden.
2.4 Bei mehreren Anträgen aus einer Einrichtung bittet die Medienkommission um Abstimmung auf Institutsebene, vor allem in Hinblick auf Aufstellung und nachhaltige Nutzung von Geräten. Antragsteller/innen können jeweils nur ein Projekt im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms 2006 beantragen.
2.5 Das beantragte Vorhaben soll mit der gültigen DV-Konzeption des Instituts bzw. der Fakultät übereinstimmen oder in einen geeigneten Kontext gestellt werden; der/die zuständige DV-Beauftragte muss dies als lokale/r Koordinator/in durch Unterschrift bestätigen.
2.6 Das Multimedia-Förderprogramm zielt primär auf projektartige Vorhaben, d.h. zeitlich befristete Maßnahmen, deren Ergebnisse in den Regelbetrieb übernommen werden. Wenn eine Beschaffung von Hard- und Software für die laufende Lehre und Forschung im Vordergrund steht, könnte auch ein Antrag im Rahmen der Vergabe von CIP/WAP-Mitteln zutreffen; nähere Informationen unter www.mk.hu-berlin.de.
2.7 Mit Unterstützung des Multimedia-Förderprogramms digitalisierte oder aufgebaute Materialien und Sammlungen sowie weitere im Rahmen der Förderung erstellte Projektergebnisse sind für die Nutzung in Forschung und Lehre Mitgliedern der HU unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin akzeptiert die Förderbedingungen zur Übertragung der Nutzungsrechte der Projektergebnisse auf die Hochschule im Falle einer kommerziellen Verwertung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Einbindung von Projektbeteiligten, da hochschuleigene Mittel verwendet werden. Die entsprechenden Anlagen 1-3 sind Bestandteil der Förderbedingungen.
2.8 Nach Abschluss des Förderzeitraums erwartet die Medienkommission einen Bericht zu den Ergebnissen sowie Verbesserungen in Lehre und gegebenenfalls Forschung.
3. Antragstellung
3.1 Die Medienkommission bittet um Beachtung der Antragsgliederung (Punkt 5, s.u.) und der begleitenden Erläuterungen; alle Unterlagen stehen auf der Webseite der Medienkommission zur Verfügung (gremien.hu-berlin.de/mk/). Insbesondere sind die Projektziele und die Vorgehensweise zur Umsetzung klar zu beschreiben; Anträge sollten jedoch max. 5 Seiten umfassen. Beantragte Sach- und Personalmittel müssen in Art und Umfang in einem eindeutig nachvollziehbaren Verhältnis zu diesen Ausführungen stehen.
3.2 Anträge können – bevorzugt elektronisch – bis zum 16.1.2006 an die Medienkommission gestellt werden (c/o Computer- und Medienservice, Humboldt-Universität, Unter den Linden 6 bzw. cms-office@cms.hu-berlin.de). Für Rückfragen zum Multimedia-Förderprogramm steht Herr Uwe Pirr (Tel. 2093-7030, pirr@cms.hu-berlin.de), Leiter der Abteilung Multimediaservice, oder Herr Dr. Peter Schirmbacher (Tel. 2093-7010, schirmbacher@cms.hu-berlin.de), Direktor des Computer- und Medienservice, zur Verfügung.
3.3 Antragstellerinnen und Antragsteller können sich im Vorfeld vom Multimedia Lehr- und Lernzentrum im Computer- und Medienservice der HU bei der inhaltlichen und technischen Konzeption ihrer Projekte beraten lassen (Kontakt: Andreas Vollmer, Tel. 2093-7027 bzw. www.cms.hu-berlin.de/mlz/kontakt).
4. Antragprüfung durch die Medienkommission
4.1 Die Anträge werden von der Medienkommission des Akademischen Senats unter Beteiligung der Kommission für Studium und Lehre in Arbeitsgruppen und im Plenum geprüft und bewertet. Zur Zusammensetzung der Medienkommission und ihrer Arbeitsgruppen vgl. gremien.hu-berlin.de/mk/.
4.2 Die Medienkommission trifft ihre Entscheidungen auf Basis der eingereichten Anträge. Sie kann in Einzelfällen eine weitergehende schriftliche Erläuterung erbitten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass dies in der Regel nicht möglich ist – das Verfahren wird aufwändiger und verzögert sich. Anträge sollten entsprechend eindeutig und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte formuliert sein.
5. Antragsgliederung
Neue Medien in Lehre und Forschung
Multimedia-Förderprogramm 2006
Antrag auf Förderung (max. 5 Seiten)
1 Übersicht
1.1 Titel/Kurzbezeichnung des beantragten Projekts
1.2 Leiter/in des/r Bereiche, der/die die Projektergebnisse überwiegend nutzen soll/en (Dienstanschrift, E-Mail)
1.3 Verantwortliche/r Ansprechpartner/in für die Antragstellung
(Dienstanschrift, E-Mail)
2 Projektbeschreibung
2.1 Ziel des beantragten Projekts (Zielgruppe, Einsatzgebiete, ggf. Beschreibung der geplanten Zusammenarbeit und Nutzen für die Einrichtung, Nachhaltigkeit)
2.2 Stand der Technik und eigene Vorarbeiten
2.3 Umsetzung (Vorgehensweise, Arbeitsplan)
3 Beantragte Sach- und Personalmittel (mit Kostenaufstellung)
3.1 Hardware
3.2 Software
3.3 Personal
3.4 Vorhandene Geräte
4 Betrieb
4.1 Aufstellungsort der beantragten Sachmittel
4.2 Auslastung der beantragten Sachmittel, Möglichkeit der Mitbenutzung durch andere Einrichtungen
4.3 Einordnung in die DV-Konzeption der Einrichtung und Bestätigung durch die/den DV-Beauftragte/n