Multimedia-Förderprogramm 2004
Ausschreibung
1. Zielsetzung
Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms werden Projekte unterstützt, die nachhaltig durch den Einsatz von multimedialen Techniken einzelne Lehrveranstaltungen, die Lehre eines Studiengangs oder einer Fakultät verbessern bzw. innovative Forschungsanwendungen darstellen. Mit Hilfe der Förderung sollen Lehrinhalte multimedial aufbereitet und neue Lehr- und Lernformen erprobt werden. Schwerpunkte könnten sein:
1. Digitalisierung von Materialien und Bereitstellung über das
Medienportal der HU
Das zentral bereit gestellte Medienportal unterstützt als multimediale
Datenbank den Aufbau von digitalen Sammlungen; die Objekte können
flexibel verwaltet und differenziert freigegeben werden, z.B. für
Mitglieder einer Arbeitsgruppe oder Teilnehmer/innen einer
Lehrveranstaltung.
2. Aufbereitung einzelner Lehrveranstaltungen
Die Umstellung oder Ergänzung von Lehrveranstaltungen bedeutet meist
eine neue Konzeption und digitale Aufbereitung von Inhalten, z.B. die
Erstellung von Lehr- und Lernmodulen, Visualisierungen, Selbsttests
usw. sowie die Einbindung in eine Website oder ein
Lernmanagementsystem.
3. Lehre im Netz - Webunterstützung von Lehre und
Studium
Zur Verbesserung der Präsenz von Lehrveranstaltungen im WWW ist oft
eine generelle Lösung wünschenswert, die z.B. die Arbeitsgruppe oder
das Institut überspannt; dies könnte die Einführung von dynamisch zu
pflegenden Kursseiten innerhalb der Instituts-Website oder die Nutzung
eines Lernmanagementsystems umfassen und die Schulung der Lehrenden im
Umgang mit dem System.
Es können geeignete Geräte bzw. Software beschafft sowie die Unterstützung durch studentische Hilfskräfte beantragt werden. Die Ergebnisse der Projekte sollen innerhalb der HU nachnutzbar sein und im WWW dokumentiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Mitwirkung in der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Multimedia" der HU wird erwartet.
2. Anforderungen
2.1 Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms können Anträge aus dem Hochschulbereich eingereicht werden, die die Realisierung von Projekten im Rahmen der oben beschriebenen Grundsätze zum Ziel haben. Weitere Erläuterungen, u.a. zu den genannten Schwerpunkten, sind im Web des Multimedia Lehr- und Lernzentrums zu finden (www.hu-berlin.de/cms/mlz/foerderprogramm).
2.2 Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel nicht mehr als 20.000 Euro. Es können Sachmittel für die Beschaffung von Geräten und Software sowie Mittel für studentische Hilfskräfte beantragt werden. Mittel für studentische Hilfskräfte können für höchstens 12 Monate in einem Volumen von in der Regel 40 Stunden/Monat zur Verfügung gestellt werden; das Gesamtvolumen für Personalmittel ist jedoch begrenzt. Sachmittel müssen bis zum 31.12.2004, Personalmittel bis zum 31.12.2005 verbraucht werden. Reisekosten können nicht übernommen werden, ebensowenig Laborausstattungen und Messgeräte. Alle anfallenden Folgekosten (Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Software-Updates) sind von der beantragenden Einrichtung zu tragen.
2.3 Eingebettet in konzeptionelle Lösungen zur Verbesserung der Lehre können auch Seminarräume und Hörsäle, die einzelnen Instituten bzw. Fakultäten zugeordnet sind, mit multimedialen Präsentationsmöglichkeiten ausgestattet werden. Voraussetzung ist eine umfassende Bewirtschaftungskonzeption, die eine institutsweite oder -übergreifende Nutzung regelt und Verantwortlichkeiten im Betrieb der Anlage (Raumvergabe, Einweisung, Wartung) benennt. Die ausschließliche Beschaffung einzelner Beamer oder Notebooks wird nicht gefördert. Eventuelle bauliche Maßnahmen müssen vorab vom Antragsteller mit der Technischen Abteilung abgestimmt werden und können nicht aus dem Multimedia-Förderprogramm finanziert werden.
2.4 Bei mehreren Anträgen aus einer Einrichtung bittet die Medienkommission um Abstimmung auf Institutsebene, vor allem in Hinblick auf Aufstellung und nachhaltige Nutzung von Geräten. Antragsteller/innen können jeweils nur ein Projekt im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms 2004 beantragen.
2.5 Das beantragte Vorhaben soll mit der gültigen DV-Konzeption des Instituts bzw. der Fakultät übereinstimmen oder in einen geeigneten Kontext gestellt werden; der/die zuständige DV-Beauftragte muss dies als lokale/r Koordinator/in durch Unterschrift bestätigen.
2.6 Das Multimedia-Förderprogramm zielt primär auf projektartige Vorhaben, d.h. zeitlich befristete Maßnahmen, deren Ergebnisse in den Regelbetrieb übernommen werden. Wenn eine Beschaffung von Hard- und Software für die laufende Lehre und Forschung im Vordergrund steht, könnte auch ein Antrag im Rahmen der Vergabe von CIP/WAP-Mitteln zutreffen; nähere Informationen unter www.hu-berlin.de/cms/mk.
2.7 Nach Abschluss des Förderzeitraums erwartet die Medienkommission einen Bericht zu den Ergebnissen sowie Verbesserungen in Lehre und gegebenenfalls Forschung.
3. Antragstellung
3.1 Die Medienkommission bittet um Beachtung des Antragsformulars und der begleitenden Erläuterungen; alle Unterlagen stehen auf der Webseite der Medienkommission zur Verfügung (gremien/mk). Insbesondere sind die Projektziele und die Vorgehensweise zur Umsetzung klar zu beschreiben; Anträge sollten jedoch max. 5 Seiten umfassen. Beantragte Sach- und Personalmittel müssen in Art und Umfang in einem eindeutig nachvollziehbaren Verhältnis zu diesen Ausführungen stehen.
3.2 Anträge können bis zum 12.1.2004 an die Geschäftsstelle der Medienkommission (c/o Computer- und Medienservice der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6 bzw. cms-office@cms.hu-berlin.de) gestellt werden. Für Rückfragen zum Multimedia-Förderprogramm steht Herr Uwe Pirr (Tel. 2093-7030, pirr@cms.hu-berlin.de), Leiter der Abteilung Multimediaservice, oder Herr Dr. Peter Schirmbacher (Tel. 2093-7010, schirmbacher@cms.hu-berlin.de), Direktor des Computer- und Medienservice, zur Verfügung.
3.3 Antragstellerinnen und Antragsteller können sich im Vorfeld vom
Multimedia Lehr- und Lernzentrum im Computer- und Medienservice der HU
bei der inhaltlichen und technischen Konzeption ihrer Projekte beraten
lassen (Kontakt: Andreas Vollmer, Tel. 2093-7027 bzw. www.hu-berlin.de/cms/mlz/kontakt).
4. Antragprüfung durch die Medienkommission
4.1 Die Anträge werden von der Medienkommission des Akademischen Senats unter Beteiligung der Kommission für Studium und Lehre in Arbeitsgruppen und im Plenum geprüft und bewertet. Zur Zusammensetzung der Medienkommission und ihrer Arbeitsgruppen vgl. www.hu-berlin.de/cms/mk.
4.2 Die Medienkommission trifft ihre Entscheidungen auf Basis der eingereichten Anträge. Sie kann in Einzelfällen eine weitergehende schriftliche Erläuterung erbitten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass dies in der Regel nicht möglich ist – das Verfahren wird aufwändiger und verzögert sich. Anträge sollten entsprechend eindeutig und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte formuliert sein.