Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
der Kommission für Lehre und Studium (LSK)
des Akademischen Senats (AS)
der Humboldt-Universität zu Berlin
vom 27.05.13
§ 1 Vorstand der LSK
(1) Die LSK wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung einen Vorstand, in dem drei Mitglieder aus unterschiedlichen Statusgruppen vertreten sein müssen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden in geheimer Wahl in einem Wahlgang gewählt.
(3) Die Mitglieder der LSK wählen die Vorsitzende/den Vorsitzenden aus dem Kreis des Vorstands.
(4) Abweichend von den o. g. Regelungen kann die LSK mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand aus dem für Lehre zuständigen Mitglied der Universitätsleitung als Vorsitzender/Vorsitzendem und zwei Stellvertreterinnen/ Stellvertretern aus dem Kreis der Mitglieder der LSK besteht.
§ 2 Beschlüsse der LSK
(1) Die LSK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der von den Statusgruppen des AS benannten Mitglieder anwesend ist.
(2) Sofern der Akademische Senat Zuständigkeiten an die LSK zur Beratung in eigener Zuständigkeit überträgt, gelten für die Beschlussfassung die vom Akademischen Senat festgelegten Quoren.
(3) In begründeten Fällen kann von dem Vorstand eine schriftliche Abstimmung eingeleitet werden, wenn kein Mitglied der LSK dem Verfahren widerspricht.
§ 3 Anträge
(1) Die Anträge müssen 14 Tage vor der Sitzung der LSK dem LSK-Vorstand vorliegen. Dringlichkeitsanträge sind zu begründen.
(2) Die Anträge auf Einrichtung neuer Studiengänge werden i. d. R. in zwei Lesungen behandelt mit dem Ziel, bei der ersten Lesung über die Änderungs- bzw. Ergänzungshinweise vor der Beschlussfassung in den Fakultätsräten zu beraten.
§ 4 Arbeitsgruppen der LSK
(1) Die LSK kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit ständige und zeitweilige Arbeitsgruppen bilden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden auf Vorschlag der Statusgruppen in der LSK benannt.
(2) Die ständigen Arbeitsgruppen berichten mindestens einmal im Semester über ihre Arbeit in der LSK. Beschlussprotokolle werden dem LSK-Vorstand übermittelt.
§ 5 Anwendung anderer Geschäftsordnungen
Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Akademischen Senats in der jeweils gültigen Fassung.
§ 6 In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung der LSK tritt nach der Zustimmung des Akademischen Senats in Kraft.