Humboldt-Universität zu Berlin - Kommission für Lehre und Studium

Aufgaben und Zusammensetzung der LSK

 

Gemäß § 61 Abs. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft vom 14.09.2021 bildet der Akademische Senat (AS) eine ständige Kommission für Lehre und Studium (LSK). In der LSK haben die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen. Die Wahl des Vorsitzes der Kommission erfolgt auf Vorschlag der studentischen Mitglieder dieser Kommission.

Der Kommission für Lehre und Studium gehören 12 Mitglieder aus den vier verschiedenen Statusgruppen der HU an, und zwar:

 

  1. zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  2. zwei akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
  3. zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für Technik, Service und Verwaltung
  4. sechs Studierende.

 

Die LSK befasst sich mit Angelegenheiten von Lehre und Studium. Sie unterbreitet Vorschläge und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen für den AS ab. Sie tagt einmal im Monat und erörtert insbesondere Fragen zu folgenden Themen:

 

  • Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten
  • Grundsatzfragen von Lehre, Studium und Prüfungen
  • Satzungen der HU (z. B. ZSP-HU)
  • Studienangebot

 

Der AS hat der LSK die Zuständigkeit für die Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen übertragen. Die selbstständige Entscheidung anstelle des AS setzt ein Einvernehmen mit der Fakultät und eine Beschlussfassung mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder in der LSK voraus.