TV-EUmw/VKA
§ 4
Umwandelbare Entgeltbestandteile
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kann nur künftige Entgeltansprüche umwandeln. Umgewandelt werden können auf sein/ihr Verlangen künftige Ansprüche auf
| a) | Zuwendungen nach den Zuwendungstarifverträgen, |
| b) | Urlaubsgeld nach den Urlaubsgeldtarifverträgen, |
| c) | vermögenswirksame Leistungen, |
| d) | monatliche Entgeltbestandteile, |
| e) | sonstige Entgeltbestandteile. |