Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Überlast (2025)

Informationen zu Überlastanzeigen und Gefährdungsbeurteilungen

Überlastungsanzeige

Arbeitsverdichtung durch personelle Unterbesetzung, Digitalisierung, Einführung neuer Software und damit verbundenen Prozessänderungen verlangen den Beschäftigen viel ab. In einigen Bereichen hat das leider zu Überlastungssituationen geführt. Engpässe und Unterausstattung, ungeklärte Zuständigkeiten und ungelöste strukturelle Probleme – das Zusammenspiel verschiedener Ursachen führt dazu, dass Beschäftigte ihre Situation als Belastung erleben. Symptome dieser Belastung können körperlicher oder/und seelischer Art sein.


Was Sie tun können:

Eine Überlastanzeige bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf gefährdende Situationen und ggf. auf ein Organisationsversagen aufmerksam zu machen. Sie dient dem Selbstschutz vor strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen. Aus § 611 BGB und §§ 241 Abs. 2, 242 BGB resultiert die Pflicht zur Darstellung einer Überlast im Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Beschäftigte sollen nach § 15, 16 ArbSchG auf die konkrete Situation aufmerksam machen. Eine Überlastanzeige kann dazu als Werkzeug dienen, die erlebte Situation darzustellen und Abhilfe zu schaffen.

 

Sollten Sie davon betroffen sein, nutzen Sie das Formular, um den erforderlichen Hinweis an den Arbeitgeber zur Änderung der Situation zu geben und sich selbst von etwaigen Haftungsansprüchen zu entlasten.


https://intranet.hu-berlin.de/pages/tarifbeschaeftigte/apps/wiki/ueberlast/list/view/3bfb82c5-3be6-42f4-a0ac-5e9bcd9840eb