Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand ist für die Wahl der zentralen Kollegialorgane, der Fakultätsräte, der Universitätsmitglieder im Kuratorium und der Universitätsleitung zuständig.
Die Wahlordnung der Humboldt-Universität zu Berlin regelt die Organisation und Durchführung der Wahlen.
Die Betreuung des Zentralen Wahlvorstandes erfolgt durch die Geschäftsstelle im Referat Gremienbetreuung. Die Geschäftsstelle ist zugleich Ansprechpartner für die dezentralen Wahlvorstände.