Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Weiterbeschäftigung

Laut § 121 (3) des Berliner Hochschulgesetzes werden Beschäftigungsverhältnisse in der Regel für 4 Semester geschlossen und können in begründeten Fällen verlängert werden. Die Höchstbeschäftigungsdauer beträgt seit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sechs Jahre.
Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung obliegt der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber_innen und sie sollte rechtzeitig, d.h. spätestens acht Wochen (wir empfehlen 12 Wochen) vor Ablauf des Vertrages, mit der_dem studentischen Beschäftigten vereinbart werden, so dass anderenfalls ein fristgerechtes Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden kann. Weiterbeschäftigungen sollten grundsätzlich nahtlos sein.