Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Mitteilungen


Konstituierung des neuen Gremiums am 22.08.2023:

 

Folgende Personen sind Mitglieder des neuen Personalrats:

 

 


 

Am 14. und 15.08.23 finden die Wahlen zum Personalrat statt. Die aktuelle Wahlausschreibung mit weiteren Infos finder ihr hier.

 


 

Liebe studentische Beschäftigte,

im Juli 2023 habt ihr die Möglichkeit, einen neuen Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB), also eure Interessenvertretung für alle Belange rund um euren Arbeitsplatz an der HU, zu wählen. Das Mitwirken am Personalrat ist Deine Chance, einen tieferen Einblick in die Personalpolitik dieser Universität zu bekommen, an dieser mitzuwirken und Dich für die Interessen von studentischen Beschäftigten einzusetzen.

KANDIDIERT FÜR DEN NEUEN PRstudB! 

LASST EUCH ZUR WAHL AUFSTELLEN!

 

WICHTIG:

Falls ihr Interesse an einer Kandidatur habt, schreibt eine Mail an prstudb@hu-berlin.de.

Kandidiert selbst und leitet diesen Aufruf gerne auch weiter. Wir freuen uns auf eure Nachricht!

 

Wer kann kandidieren?

Alle studentischen Hilfskräfte, die an der Humboldt-Universität zu Berlin angestellt sind. Es gibt eine Listenwahl, d.h. ihr könnt auf Listen kandidieren. In den letztzen Jahren gab es nur eine offene gewerkschaftliche Liste, in dem Falle sieht die Wahlordnung eine Prsonenwahl vor. Bei der offenen gemeinsamen gewerkschaftlichen Liste können alle kandidieren, unabhängig, ob sie in einer Gewerkschaft sind oder nicht. Scheibt uns eine Mail, wenn ihr mehr über die Listen erfahren wollt.

Was erwartet euch im PRstudB?

Der PRstudB bearbeitet in wöchentlichen Sitzungen Anträge (meist Einstellungen und Stellenausschreibungen). Zudem nimmt der PRstudB an Bewerbungsgesprächen teil und berät studentische Beschäftigte per E-Mail, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Auch ist der PRstudB im ständigen Austausch mit Studierenden, Fachschaftsinitiativen, dem Referent*innenRat, dem Akademischem Senat, dem Präsidium, dem Berliner Abgeordnetenhaus und Senat.

Beim PRstudB gibt es Einblicke in:

  • das Personalvertretungs-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht,
  • Strukturen und Verwaltungsabläufe an der HU,
  • Hochschulpolitik, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • solidarische und selbstbestimmte Arbeit mit kompetenten Kolleg*innen.

Für die Arbeit im PRstudB werdet ihr über Freistellungen entschädigt, also bezahlt. Ihr könnt teilweise oder vollständig von euren regulären Tätigkeiten an der HU freigestellt und/ oder aufgestockt werden. Ihr habt die Wahl, ob ihr eure bisherige Arbeit weiter macht, oder euch ganz auf die Interessenvertretung von beschäftigten Studierenden konzentriert.

Bei Fragen schreibt uns gerne eine Email: prstudb@hu-berlin.de

 

Wie kandidiert ihr?

In den Personalrat der studentischen Beschäftigten können 13 Mitglieder gewählt werden. Alle weiteren gewählten Personen sind Nachrücker*innen und können meistens im Laufe des Jahres niederschwellig ins Gremium eintreten.

Weitere Infos zum Kandidaturprozess findet ihr hier, sobald die genauen Daten feststehen, und per Mail von uns.

 

Bitte leitet diesen Aufruf an studentische Beschäftigte weiter, von denen ihr denkt, dass sie Interesse an einer Kandidatur haben könnten.

 


Konstituierung des Wahlvorstandes 2023

Für die anstehende Wahl des PRstudB im Juli hat sich im Mai der Wahlvorstand konsitutiert. Wir wünschen den Kolleginn:en viel Erfolg!

 

Dringend studentische Beschäftigte für den Wahlvorstand gesucht! (02.09.2022)

Im November endet die Amtperiode des PRstudB, wir suchen daher nach Unterstützer:innen, die die Wahl für die nächste Amtszeit mitorganisieren möchten. Die vom Gesetz vorgeschriebene Verantwortlichkeit für die Wahl liegt beim Wahlvorstand, der zu jeder Wahl einige Monate vor dem Ende der Amtszeit vom PRstudB bestimmt wird.

Ein kurzer Überblick über die Aufgaben des Wahlvorstandes: In der Vergangenheit war es so, dass sich das Gremium regelmäßig jede Woche (oder alle zwei Wochen, abhängig vom Umfang der anfallenden Arbeit) zur Sitzung trifft, um unter Anderem

              die Wahltermine festzulegen,

              das gesetzlich vorgeschriebene Wahlausschreiben anzufertigen,

              die Kandidaturen anzunehmen,

              die Wahl durchzuführen,

die Stimmen auszuzählen und das neue Gremium zu konstituieren.

Um die Vorschriften zu verstehen und umsetzen zu können, wird es zeitnah eine eintägige Schulung bei einem Rechtsanwalt geben, der euch das nötige Wissen vermittelt. Darüber hinaus unterstützen euch die Gewerkschaften und die Mitglieder des PRstudB, die teilweise schon als Wahlvorstände gearbeitet haben. Ihr braucht daher keine Vorkenntnisse.

Für die Arbeit um Wahlvorstand könnt Ihr euch von eurer Arbeit als SHK freistellen lassen. Den Umfang der Freistellung könnt ihr euch selbst im Gremium überlegen.

Nicht nur ist die Arbeit im Wahlvorstand wichtig, um den PRstudB als Vertretung studentisch Beschäftigter zu erhalten. Es ist darüber hinaus ein guter Weg um mehr über den PRstudB, Arbeitnehmendenvertretungen und Gewerkschaften zu erfahren. Viele Personalrät:innen sind durch den Wahlvorstand in den PRstudB gerutscht.

Eine Mitarbeit im Wahlvorstand und eine Kandidatur schließen sich daher nicht aus.

 

Bei Interresse oder Fragen meldet euch bei uns: prstudb@hu-berlin.de

 

Aktualisierte Telefonsprechstundenzeiten NUR für SHK -> hier entlang


Dienstliche HU-Accounts für alle studentischen Beschäftigten

 

Für alle studentischen Beschäftigten ist ab sofort ein dienstlicher HU-Account einzurichten. Dies gilt auch für beschäftigte Studierende, die bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeiten.

Die entsprechende Regelung des Vizepräsidenten für Haushalt wurde in der HU-INFO 09/2018 veröffentlicht.

Hier ein Auszug der Regelung:

 

"Ab sofort ist für jede studentische Hilfskraft ein dienstlicher HU-Account inkl. E-Mail-Adresse zu beantragen und einzurichten. Verantwortlich für die Beantragung ist die entsprechende Organisationseinheit (gem. dem bekannten formularmäßigen Prozedere). Die technische Realisierung erfolgt nach wie vor im CMS.

Die Leitung der Organisationseinheit, in welcher die studentische Hilfskraft tätig ist, weist sie darauf hin, dass der dienstliche E-Mail-Account regelmäßig zu nutzen ist. Die studentische Hilfskraft ist weiter darauf hinzuweisen, dass der E-Mail-Account mindestens einmal wöchentlich zu nutzen ist, um eingegangene dienstliche E-Mails zu lesen."

 

Der PRstudB bittet sämtliche Bereiche um eine zügige Umsetzung der Regelung und steht bei Fragen zur Verfügung.

 

 

Informationen zur aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder (Stand 10.11.21)

Aktuell laufen Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften (ver.di, GEW, GdP, IG BAU), dem Deutschen Beamtenbund (DBB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).  In diesem Kontext leiten wir euch Informationen vom Gesamtpersonalrat der HU (GPR) zu den aktuellen Tarifverhandlungen weiter (siehe unten) und sagen, wie das mit euch/uns als studentische Beschäftigte zusammenhängt.

Von Relevanz für studentische Beschäftigte sind die Tarifverhandlungen unter anderem, weil die Gewerkschaften auch die Erwartung geäußert haben, dass es eine Zusage über eine Verhandlungsverpflichtung über einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte geben soll. Die bundesweite Kampagne von studentischen Beschäftigten und viele Infos dazu findet ihr unter https://tvstud.de/. Weiterhin besteht auch eine Relevanz für Berliner studentische Beschäftigte, da ab 2023 der Lohn unseres Tarifvertrages an die Lohnentwicklung im Tarifvertrag der Länder (TV-L) angekoppelt werden soll.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass von Seiten der Gewerkschaften auch bei uns zu Warnstreiks aufgerufen wird. Nach unseren Informationen kann es zu Aufrufen zu Solidaritätsstreiks von studentischen Beschäftigten (TV Stud III) kommen. Hinsichtlich der Streikrechte gelten die Informationen des GPR der HU auch für Euch (siehe unten). Wo ihr euch dazu weitergehend und tagesaktuell informieren könnt stellen wir in Kürze online.

Um was geht es in dieser Tarifrunde? 

In dieser Tarifrunde geht es vor allem um die Tabellenentgelte aller TV-L Beschäftigten, also um die Arbeitsbereiche in der Justiz, den Verwaltungen, den Hochschulen, im Straßenbau oder in den landeseigenen Unikliniken. In all diesen Bereichen sichern die Beschäftigten mit ihrer Arbeit die Infrastruktur, die die Gesellschaft braucht, um gut und sicher durch die Pandemie zu kommen. Diese besondere Leistung spiegelt sich auch in den Tarifforderungen und Erwartungen der Gewerkschaften wieder (hier auszugsweise, die gesamten Forderungen und Erwartungen können den Anlagen am Ende entnommen werden):

§  Erhöhung des Entgeltes um 5%, mindestens aber 150 monatlich

§  Erhöhung des Entgeltes für Beschäftigte im Gesundheitswesen um 300

§  Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen um 100 monatlich

§  Laufzeit von 12 Monaten

§  Verlängerung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden

 

Die TdL hat diese Forderungen in der zweiten Verhandlungsrunde nicht nur kompromisslos abgelehnt, sondern beharrt auch gleichzeitig auf einer Änderung des Arbeitsvorgangs, also einer grundlegenden Systematik im Rahmen der Eingruppierung. Vielmehr wird eine Konsolidierung der Haushalte angestrebt. Zudem gibt es aus Sicht der TdL weder einen Fachkräftemangel noch bedarf es einer gesonderten Behandlung des Gesundheitswesens oder einer Honorierung für alle Beschäftigten aufgrund der Belastungen durch die Pandemie. Darüber hinaus sei auch die Inflation nicht so hoch, wie es alle Wirtschaftsinstitute ausweisen, weshalb diese auch keinerlei Berücksichtigung bei Entgelterhöhungen finden soll.

Aufgrund dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass von Seiten der Gewerkschaften auch bei uns zu Warnstreiks aufgerufen wird.

 

Wer wird gegebenenfalls zum Streik aufgerufen?         

Aufgerufen werden können alle Tarifbeschäftigten im Tarifgebiet des Landes, also alle Angestellten, egal, ob befristet, in der Ausbildung, oder als studentische Hilfskraft beschäftigt. Bitte schauen Sie bei den Streikaufrufen der Gewerkschaften, wer tatsächlich genau aufgerufen wird.

Beamt*innen können nicht zum Streik aufgerufen werden, da sie nach aktueller Rechtsprechung kein Streikrecht besitzen.

 

Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder streiken?

Nein. Das Streikrecht ist ein Grundrecht und gilt für alle. Streiken können somit auch Nichtmitglieder. Der Unterschied besteht darin, dass Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld erhalten. Dazu müssen sie sich bei der jeweiligen Gewerkschaft streikend melden. Nichtmitglieder erhalten dies nicht.

Der Arbeitgeber darf von den Streikenden für die Anzahl der Streiktage das Entgelt einbehalten und tut dies auch regelmäßig.

 

Muss ich meine Streikteilnahme ankündigen? Kann mir eine Teilnahme verboten werden?

§  Nein, eine Streikteilnahme muss nicht angekündigt werden.

§  Alle Kolleg*innen haben das Recht, sich selbst zur Streikteilnahme zu entscheiden.

§  Es ist unzulässig, dass Vorgesetzte Druck ausüben oder nötigen. Die Rechtsprechung versteht darunter schon drängende Nachfragen zur Streikbeteiligung.

§  Niemand ist verpflichtet, zur Streikbeteiligung vorab Auskunft zu geben, im Zweifelsfall ist eine solche Auskunft auch nicht bindend.

§  Niemand ist verpflichtet, einer Anweisung zur Arbeit zu folgen, wenn kein Notdienst mit der Gewerkschaft vereinbart ist. Eine Notdienstvereinbarung für einzelne Streiktage wird voraussichtlich nicht abgeschlossen.

 

Muss ich mit Sanktionen rechnen, wenn ich streike?

Nein, aus der Teilnahme an einem Streik, zu dem die Gewerkschaft aufgerufen hat, dürfen keine Nachteile (außer dem Lohnabzug) entstehen. Nicht im bestehenden Arbeitsverhältnis, nicht bei befristeter Situation und auch nicht bezüglich der beruflichen Entwicklung.

Wir gehen davon aus, dass sich die Arbeitgeber an diese Grundsätze halten. Streik kann aber auch Konfliktsituationen mit sich bringen, denn Streik ist Arbeitskampf. Wenden Sie sich zu Ihren Rechten und Pflichten gerne an uns.

 

Was ist eine Streikmeldung?

In der Vergangenheit wurden die Vorgesetzten mitunter aufgefordert, die voraussichtliche Situation, soweit sie eingeschätzt werden kann, am Streiktag vorab an die Leitungen zu melden. Ihr als Beschäftigte seid nicht verpflichtet, Euch Eure Meinung über Eure Streikteilnahme schon vor dem Streik gebildet zu haben.

Nach dem Streik wird dann häufig die konkrete Streikteilnahme personenbezogen abgefragt. Hier muss vollständig und wahrheitsgemäß berichtet werden.

 

Wie verhalte ich mich kollegial gegenüber anderen Beschäftigten?

§  Leitungen und Mitarbeiter*innen sollten bedenken, dass gegenseitiger Respekt und die Akzeptanz von persönlicher Entscheidung die Situation erleichtern.

§  Es wird leichter, wenn man die Wahrnehmung eines grundgesetzlich verbrieften Rechtes als solches respektiert.

§  Streikteilnahme ist keine Loyalitätsaufkündigung gegenüber Vorgesetzten, Streikteilnahme ist Eintreten für tarifliche Leistungen und gute Arbeitsbedingungen.

§  Gewerkschafter*innen streiken, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie im Sinne ihrer Mitglieder weitestgehend durchzusetzen und damit den Tarifkampf möglichst bald mit einem Erfolg zu beenden.

Abschließend möchten wir noch anmerken, dass diese Informationen weder beauftragt noch von Seiten der Gewerkschaften autorisiert worden sind. Als gut vernetzte Personalräte, können Sie bei uns von einem guten Informationsstand ausgehen.

 

Hier die Anlagen:

- ver.di Informationen: zu Forderung, Verhandlungsstand, Arbeitsvorgang und Streikrechten: https://unverzichtbar.verdi.de, https://unverzichtbar.verdi.de/++co++735323f4-ad81-11eb-8ac8-001a4a16012a, https://www.verdi-tu.de/wordpress/wp-content/uploads/2019-06-Mit-Recht-in-den-Streik-Webversion.pdf

- GEW Informationen: https://www.gew-berlin.de/tarif/tv-l/, https://www.gew.de/tarif/streik/

- dbb Informationen: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/Einkommensrunde/210826_Flugblatt_09_EKR_2021.pdf

- Informationen der Tarifgemeinschaft der Länder: https://www.tdl-online.de/presseinfo/presseinformationen-detail/artikel/nr-12021-minister-reinhold-hilbers-wenig-spielraum-fuer-gehaltssteigerungen.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=68&cHash=a25e13604c4e8c4883bc3ac86bceb54d

 

Links zu vergangenen Newslettern:

Newsletter PRstudB 04/2021

Newsletter PRstudB 03/2021

Newsletter PRstudB 02/2021

Newsletter PRstudB 01/2021

 


Pressemitteilung des Refrats zur Wiederwahl der Präsidentin der Humboldt-Universität:

Keine Wiederwahl der amtierenden Präsidentin Kunst!

Am Freitag, dem 18. September, fasste das Kuratorium der Humboldt Universität den Beschluss, die amtierende Präsidentin Sabine Kunst als einzige Kandidatin zur anstehenden Wahl für das Amt des_der Präsident_in der Humboldt-Universität vorzuschlagen. Der Referent_innenRat zeigt sich enttäuscht über den Mangel an Alternativen und fordert das Konzil dazu auf, Prof. Kunst nicht zu wählen. Er hatte schon zu Beginn des Verfahrens Kuratorium und Findungskommission dazu aufgefordert, andere geeignete Kandidat_innen zu suchen, und verurteilt, dass es wiederholt zu einer Präsident_innenwahl an der HU ohne Konkurrenz kommt.

„Die erste Amtszeit von Frau Kunst war eine Katastrophe. Das HU Präsidium verwickelte die gesamte Universität in ständige Kleinkriege und Frau Kunst konnte keines ihrer Ziele erreichen“, so Juliane Ziegler, Referentin für Lehre und Studium des Referent_innenRats. „Die zentrale Universitätsverwaltung ist jetzt noch schlechter aufgestellt als zu Beginn ihrer Amtszeit, Studienbedingungen haben sich verschlechtert und nicht mal der absehbare kleine Erfolg in der Exzellenzstrategie konnte über den schlechten Zustand der HU Finanzen hinwegtäuschen. Die HU ist schlechter dran als sie zu Beginn ihrer Amtszeit war und es ist nicht absehbar, dass eine zweite Amtszeit besser werden könnte, im Gegenteil.“

„In ihrer Amtsführung hat Prof. Kunst deutliche Sympathien für rechte und rassistische Professoren bekundet und nichts gegen die Verbreitung von rassistischer und rechter Hetze an der HU getan“, so Bafta Sarbo, Referentin für Hochschulpolitik des RefRats. „Die späten PR Aktionen zu Diversity und gegen Rassismus sind nicht nur ein Feigenblatt, sondern auch absolut nicht glaubwürdig. Während sie verbissen monatelang auf die Entlassung von Andrej Holm bestand und sich zur Vollstreckerin des Willens der AfD machte, von Studierendenvertreter_innen Namenslisten zu sammeln, schützte sie bspw. Prof. Baberowski vor jeder Kritik. Selbst angesichts einer rassistischen Hetzjagd im Netz redete sie noch von Fehlern auf beiden Seiten und unterstellte den Opfern und studentischen Vertreter_innen, diese Hetzjagd gezielt zu provozieren."

Der Referent_innenRat hält daher so eine Person für nicht geeignet eine Universität zu leiten und  fordert das Konzil der HU auf, trotz aller vermeintlicher Alternativlosigkeit und zum Schutz der HU, wie ihrer Mitglieder, Prof. Kunst nicht zu wählen und auf eine Alternative zu bestehen, die den Werten und der Geschichte der HU gerecht wird.

Pressekontakt:
Juliane Ziegler
Referat für Lehre und Studium
lust[at]refrat.hu-berlin.de
 

 

https://www.refrat.de/article/press.pm.wiederwahl.kunst.html


 


Übersicht zur Antragssituation im PRstudB seit Beginn des Präsenznotbetriebs

 

Wir haben für die Zeit vom 10.03. bis 09.06.2020 eine Statistik zu den bei uns eingegangenen Anträgen erstellt. Der PRstudB erhält die Unterlagen von der Personalabteilung (par Hauspost in Papierform) und kann nur auf diesem Weg erhaltene Anträge bearbeiten. In den Diagrammen haben wir die Anzahl der Einstellungsanträge und der Anträge auf Weiterbeschäftigung dargestellt.

 

EA

 

WB

 

 

Wie in der Übersicht zu erkennen ist, wurden in der Zeit vom 24.03. bis 21.04.2020 keine Einstellungsanträge von der Personalabteilung versandt. In dieser Zeit wurden dementsprechend keine studentischen Beschäftigten an der Humboldt-Universität im TVstud3 eingestellt.

 


Beschlussvorlage für die Medienkommission des Akademischen Senates

Der PRstudB setzt sich für die Beschäftigung von Studierenden ein. Nicht erst, wenn ihr bereits beschäftigt seid oder wenn Stellen für euch ausgeschrieben werden, sondern schon davor.

Wo immer es geht kämpfen wir dafür, dass (rechtskonforme) Beschäftigungsstellen für Studierende geschaffen werden. So auch gerade in der Medienkommission des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin (HU).

Der PRstudB hat der Medienkommission am 22.06.2020 eine ausführliche Beschlussvorlage zur Abstimmung (über die Verwendung von 110.000 Euro Restmitteln) vorgelegt. Wenn die Medienkommission den Antrag annimmt, dann empfiehl sie dem Akademischen Senat der HU

1) die zusätzliche Einrichtung oder Aufstockung von bis zu 20 TVstud-Stellen und

2) die technische Ausstattung von bedürftigen Studierenden in dezentralen Bereichen.

Wir wissen, dass ihr Lohnausfälle hattet oder eure Jobs komplett verloren habt. Wir alle müssen weiter Miete zahlen. Mit dieser Beschlussvorlage will euch der PRstudB in Krisenzeiten ganz konkret unterstützen.

Die Beschlussvorlage beinhaltet konkret VIER Empfehlungen zur zusätzlichen Ausstattung von Förderprojekten in dezentralen Bereichen:

1) Empfehlung zur Beschäftigung von Studierenden in dezentralen Bereichen

a) Die Medienkommission empfiehlt folgenden in der 118. Sitzung der
Medienkommission bereits geförderten Projekten - nach deren Bedürfnissen
- zusätzliche Fördermittel im Umfang von bis zu zwei sHk-Stellen bereit
zu stellen.  Durch die zusätzlichen sHk-Kontingente sollen neue
sHk-Stellen oder Aufstockungen von bereits beschäftigten sHks ermöglicht werden.

[...] (Umfang: bis zu 14 sHk-Stellen) [...]

b) Die Medienkommission empfiehlt darüber hinaus den drei folgenden
zuvor nicht bewilligten Projekten  - nach deren Bedürfnissen - jeweils
bis zu
zwei sHk-Stellen zur Verfügung zu stellen.

[...] (Umfang: bis zu 6 sHk-Stellen) [...]

c) Die Medienkommission empfiehlt die Verwendung von weiteren
Restmitteln zur Anschaffung von Geräten für die genannten Projekte -
gemäß deren Anträgen und nach deren Bedürfnissen.


2) Hilfsweise Empfehlung zur technischen Ausstattung von bedürftigen Studierenden
Die Medienkommission empfiehlt nichtverausgabte Mittel in den
dezentralen Bereichen auf DV-Koordinationen oder ähnliche Einrichtungen
- anteilig nach Studierendenzahlen - zu verteilen. Die Bereiche sollen
mit den Mitteln technische Ausstattung für bedürftige Studierende zur Verfügung stellen.

 

Die Schaffung von bis zu 20 TVstud-Stellen und technische Ausstattung von bedürftigen Studierenden in dezentralen Bereichen sieht der PRstudB als Teil einer universitätsinternen Nothilfe für Studierende.

Der PRstudB ruft die Bereiche und Projekte, die bei der Medienkommission Fördergelder beantragt haben auf, die Beschlussvorlage zu unterstützen.

Wir rufen unsere Mitstudierenden (ob beschäftigt oder nicht) auf, sich solidarisch füreinander einzusetzen und die uns zur Verfügung stehenden Mittel umzuverteilen. Lasst uns die Folgen dieser Krise für alle so gering wie möglich halten. #StudiHilfeJetzt!

Nehmt am Montag, dem 29.06.2020 ab 10:00 Uhr mit uns an der öffentlichen Sitzung der Medienkommission teil. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass die Medienkommission dem Akademischen Senat die Nutzung von über 110.000 Euro Restmitteln für Studierende empfiehlt.

Hier findet ihr die Beschlussvorlage des PRstudB. [LINK]
Hier findet ihr die Einladung zur 121. Medienkommission. [LINK]

Und im folgenden findet ihr die Einwahldaten für die Videokonferenz Software PEXIP:

1. Mit Browser unter Windows, MacOS, GNU/Linux:
https://conf.dfn.de/webapp/conference/979101470

2. Mit einem Telefon (nur Audio):
Wählen Sie die Nummer 0049 30 200 979 - 0

Meetingraumnummer eingeben:
979101470 (mit # abschließen).

3. Mobil mit Smartphone:

Voraussetzung ist die vorinstallierte Pexip App unter

Android:
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.pexip.infinityconnect

iOS:
https://itunes.apple.com/us/app/pexip-infinity-connect/id1195088102

In der APP InfinityConnect die Meetingraumadresse eingeben:
979101470@conf.dfn.de



Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf Studierende in Berlin

Von 21.04.2020 bis 05.05.2020 führte der Referent_innenRat (ges. AStA) der Humboldt-Universität zu Berlin die Online-Umfrage „Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf Studierende in Berlin“ durch, an der sich 4215 Studierende beteiligten, davon 3321 Studierende der HU. Dies entspricht fast 8% aller Studierenden, die zur Zeit an der HU eingeschrieben sind. Ziel der Umfrage ist es, einen Überblick über die verschiedenen Problemlagen von Studierenden in Folge der Pandemie zu erhalten, damit Maßnahmen ergriffen werden können, die auf diese Problemlage eingehen und die negativen Auswirkungen möglichst gering halten.
Mehr dazu hier.
Die komplette Auswertung der Umfrage für Studierende der HU könnt ihr hier herunterladen. Bei Fragen oder Anmerkungen schickt gerne eine Mail an hopo@refrat.hu-berlin.de.

 


Offener Brief studentischer Personalräte zu Corona

Eine Kopie des Briefes an den Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach findet ihr hier.

Enthaltene Themen im Überblick:
1. Befristungsmoratorium für das Sommersemester 2020
2. Arbeit studentischer Beschäftigter, insbesondere die Lehre betreffend
3. Beschäftigte mit Familien- oder Pflegeaufgaben
4. Soforthilfe Programm für Berliner Studierende einführen

 

 


Newsletter vom 06.04.2020

Liebe beschäftigte Studierende, liebe Kolleg*innen,

der PRstudB vertritt eure Interessen und deshalb informieren wir euch zu derzeit besonders wichtigen arbeitsrechlichen Themen:
https://vertretungen.hu-berlin.de/de/prstudb
 
Tagesaktuelle Information findet ihr auf unserem Twitter-Account:
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Aktueller Anlass: Covid-19
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Themen:
1) Fortführung der Geschäfte des PRstudB während Coronakrise
        - Normale Bearbeitung aller Fälle
        - Sonderregelung Nicht-Ausschreibungsanträge
 
2) Mobiles Arbeiten: Arbeits- und Datenschutz
        - Erreichbarkeit/Arbeitszeit
        - Technische Ausstattung

        - Arbeits- und Gesundheitsschutz
        - Datenschutz

3) Telefonische Beratung und Kontaktmöglichkeiten

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1) Fortführung der Geschäfte des PRstudB während der Coronakrise

a) Normale Bearbeitung aller Fälle

Der PRstudB führt seine Geschäfte ganz normal weiter. Das heißt, wir bearbeiten weiterhin alle Fälle die uns von der Personalabteilung (Referat für Personalwirtschaft)
zugesandt werden.

Sollte die Bearbeitung übermässig lang dauern, ihr widersprüchliche Auskünfte von euren Vorgesetzten/der Personalabteilung, etc. erhalten, erreicht ihr
uns weiterhin am besten per Email. Unter Punkt 3) findet ihr weitere Kontaktmöglichkeiten.

 

b) Beschäftigungssicherheit: Sonderregelung für Nicht-Ausschreibungsanträge

Aufgrund der einzigartigen Situation, die durch das Corona-Virus verursacht wurde, können während des Präsenznotbetriebs ausnahmsweise Nicht-Ausschreibungsanträge (NA) mit einer längeren Laufzeit gestellt werden. Dies soll die Beschäftigungssicherheit für studentische Beschäftigte herstellen. Somit sind Einstellungen mit Laufzeiten bis 30.09.2020 ohne Ausschreibungen möglich. Parallel muss ein reguläres Bewerbungsverfahren eingeleitet werden, d. h. ordentliche Ausschreibungen und Bewerbungsgespräche müssen geführt werden um eine Besetzung der Stelle ab 01.10.2020 zu gewährleisten.

Mehr Infos für eure Bereiche und das NA-Formular unter:

http://vertretungen.hu-berlin.de/de/prstudb/dateien/shk-ausschreibung-standard-17-12-1.pdf/at_download/file

Informiert eure Bereiche über die temporären Änderungen für Nicht-Ausschreibungsanträge mit längerer Laufzeit während des Präsenznotbetriebs.


2) Mobiles Arbeiten: Arbeits- und Datenschutz

a) Erreichbarkeit/Arbeitszeit

Ihr müsst nur im Rahmen eurer Arbeitszeit für eure Vorgesetzen erreichbar sein, ergo 10 bis 20h pro Woche, das heißt maximal 40 bis 80h pro Monat (bei alten Verträgen 41h pro Monat möglich).
Falls ihr keine neuen Vereinbarungen getroffen habt, gelten eure alten Arbeitszeiten. Habt ihr also vorher dienstags von 10-15 Uhr und donnerstags von 11-16 Uhr gearbeitet, sind dies auch jetzt eure Arbeitszeiten und ihr müsst nicht dauererreichbar sein.

Der TVstudIII sieht zudem keine Mehrarbeit vor. Das heißt: auch in Zeiten der digitalen Lehre müsst ihr keine Überstunden machen, egal was eure Vorgesetzten verlangen.

Das gleiche gilt für Minusstunden. Eure Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, euch ausreichend Arbeitsaufgeben zu geben, damit ihr über den gesamten Zeitraum beschäftigt seid. Wenn sie dies nicht machen, müsst ihr das nicht mit Minusstunden ausbaden.

 

b) Technische Ausstattung

Ihr müsst nicht mit euren eigenen Geräten arbeiten (Laptops, Smartphones,...). Im Gegenteil: der Arbeitgeber ist verpflichtet, euch so auszustatten, dass ihr eurer regulären Tätigkeit nachkommen könnt.
Kann die Uni das nicht gewährleisten, müssen euch entweder andere Tätigkeiten zugewiesen werden oder ihr müsst solange unter Lohnfortzahlung freigestellt werden, bis ihr arbeitsfähig ausgestattet seid.

Dies gilt übrigens auch für den Zugang zum Internet. Wer also keinen Internet-Vertrag hat, muss sich jetzt auch keinen zulegen.

 

c) Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auch beim mobilen Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber verpflichtet die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzrechtes sicherzustellen. Arbeitsplätze im Home-Office müssen üblicherweise durch den Arbeitgeber eingerichtet und regelmäßig kontrolliert werden. Aktuell müssten wenigstens klare Anweisungen zur Arbeitsplatzgestaltung gegeben werden. Solltet ihr über keine ordentliche Ausstattung, wie z. B. einen ergonomischen Schreibtischstuhl verfügen und zudem noch gesundheitliche Vorbelastungen haben, raten wir euch, dass ihr euch mit uns und auch mit der Betriebsärzt*in in Verbindung setzt. Die momentane Situation soll schließlich keine zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen erzeugen!


d) Datenschutz

Die Regelungen der DSGVO gelten selbstverständlich auch für die mobile Arbeit. Der Arbeitgeber, also die Uni, hat sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Dies gilt vor allem bei der freiwilligen Verwendung von privaten Geräten.

Ist die Einhaltung der DSGVO auf privaten Geräten durch den Arbeitgeber nicht sicherzustellen, müssen die Beschäftigten entweder mit einem Dienstgerät ausgestattet, ihnen andere Tätigkeiten zugewiesen oder unter Lohnfortzahlung freigestellt werden.
Das bedeutet, wenn ihr aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Software auf eurem privaten Rechner nutzen könnt, dann müsst ihr das auch nicht.
Die Nutzung von Skype ist laut der Richtlinie zum Einsatz von Windows 10 an der HU auf Arbeitsrechnern tatsächlich sogar untersagt! Es gibt alternative Tools, die ihr z.B. bei der studentischen Initiative gnuHU finden könnt:

https://www.projekte.hu-berlin.de/de/gnuHU/anleitungen/digitale-konferenzen/#section-19

 

3) Telefonische Beratung und Kontaktmöglichkeiten

Um euch weiterhin bestmöglich vertreten zu können, sind wir wie gewohnt per Mail erreichbar. Darüber hinaus haben wir eine mobile Telefonsprechstunde eingerichtet:

Montags von 10-12 Uhr unter 0151 16997645

Donnerstags von 18-20 Uhr unter 0151 15546166

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Wenn ihr Probleme mit eurer Dienststelle oder euren Vorgesetzten habt, wendet Euch an uns, insbesondere wenn eure Verträge bald auslaufen!

Ihr erreicht uns bei allen Anliegen und Fragen per Mail, Twitter oder den oben genannten Rufnummern (gern auch per Signal, SMS oder Telegram).

 

Solidarische Grüße, bleibt gesund und Hände waschen nicht vergessen!

Euer PRstudB

 

 


Covid-19 Info #2

Eure Rechte - Mobiles Arbeiten: Arbeits- und Datenschutz

 

Wir gehen davon aus, dass ihr zur Zeit alle im HomeOffice eingesetzt seid. Da diese Arbeitsform vermutlich für einen längeren Zeitraum andauern wird, haben wir hier nochmal ein paar wichtige Informationen für euch zusammengestellt.

Wie immer gilt: habt ihr Fragen oder Probleme wendet euch unbedingt an uns - nur so können wir euch unterstützen!

 

a) Erreichbarkeit/Arbeitszeit
Ihr müsst nur im Rahmen eurer Arbeitszeit für eure Vorgesetzen erreichbar sein, ergo 10 bzw. 20h pro Woche, maximal jedoch 40 bzw. 80h pro Monat
(bei alten Verträgen 41h pro Monat möglich).
Falls ihr keine neuen Vereinbarungen getroffen habt, gelten eure alten Arbeitszeiten. Habt ihr also vorher dienstags von 10-15 Uhr und donnerstags von 11-16Uhr gearbeitet, sind dies auch jetzt eure Arbeitszeiten und ihr müsst nicht außerhalb davon "dauererreichbar" sein.
Der TVstudIII sieht zudem keine Mehrarbeit vor. Das heißt: auch in Zeiten der digitalen Lehre müsst ihr keine Überstunden machen, egal was eure Vorgesetzten verlangen.
 
 
b) Technische Ausstattung
Ihr seid nicht verpflichtet mit euren privaten Geräten (Laptops, Smartphones, Headsets, Maus, Tastatur, Bildschirm etcetc) zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, euch arbeitsfähig auszustatten um eurer regulären Tätigkeit nachzukommen.
Kann die Uni das nicht gewährleisten, müssen euch entweder andere Tätigkeiten zugewiesen werden oder ihr werdet solange unter Lohnfortzahlung freigestellt bis ihr arbeitsfähig ausgestattet seid.
 
Dies gilt übrigens auch für den Zugang zum Internet. Wer also keinen Internet-Vertrag hat, muss sich jetzt auch keinen zulegen.
 
 
c) Arbeits/Unfallschutz
Auch beim mobilen Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber verpflichtet die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzrechtes sicherzustellen.
Das heißt zum Beispiel euch klare Verhaltensanweisungen zu geben, z. B. wie euer Arbeitsplatz eingerichtet sein sollte oder Ähnliches.
Solltet ihr keinen ordentlichen Schreibtisch/-stuhl besitzen und zudem noch gesundheitliche Vorbelastungen haben, raten wir euch, dass ihr euch mit uns und auch mit der Betriebsärzt*in in Verbindung setzt. Die momentane Situation soll schließlich keine zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen erzeugen!

Ein Arbeitsunfall im Home-Office steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Die sogenannten privaten Tätigkeiten sind auch zu Hause grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im HomeOffice nicht einfach.
Daher dokumentiert jeden Unfall (auch kleinere Verletzungen), die während eurer (vereinbarten) Arbeitszeit passieren und teilt sie euren Vorgesetzten mit. Es ist dann zu entscheiden ob eine förmliche Unfallmeldung notwendig ist.
Hinweise zum Anzeigen von Unfällen findet man auf den Seiten des Arbeitsschutzes der HU unter:
https://www.ta.hu-berlin.de/webcontent:365

Die Formulare für die Unfallanzeige gibt es nur im Zugriff HU-intern.
Wer diesen Zugriff nicht hat, schreibt am besten eine E-Mail an seine Leitung oder an die Dienststelle Arbeitssicherheit (und natürlich im CC auch an uns, damit wir euch dahingehend unterstützen können).


d) Datenschutz (Zoom, Skype, Etherpad etc.)
Die Regelungen der DSGVO gelten selbstverständlich auch für die mobile Arbeit. Der Arbeitgeber, also die Uni, hat sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Dies gilt erst Recht bei der freiwilligen Verwendung von privaten Geräten.
Ist dies dem Arbeitgeber auf privaten Geräten nicht möglich, muss er die Beschäftigten entweder mit einem Dienstgerät ausstatten, andere Tätigkeiten zuweisen oder unter Lohnfortzahlung freistellen.
Das bedeutet, wenn ihr aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Zoom, Skype, Etherpad etc. auf eurem privaten Rechner installieren könnt, dann müsst ihr das auch nicht. Meldet euch bei uns, falls ihr deshalb Probleme in eurem Bereich habt.
Die Nutzung von Skype ist laut der Richtlinie zum Einsatz von Windows 10 an der HU auf Arbeitsrechnern tatsächlich sogar untersagt!

Also warum solltet ihr es auf euren privaten Rechnern benutzen müssen?!
Es gibt alternative Tools, die ihr vorschlagen könnt, wie z. B. jitsi (systemli).

Anleitungen für digitale Konferenzen findet ihr z.B. bei der studentischen Initiative gnuHU, die sich für freie Software in der Lehre einsetzt:
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/gnuHU/anleitungen/digitale-konferenzen/#section-19

 

Solltet ihr (dazu) Fragen haben, meldet euch gern jederzeit bei uns! Wir sind weiterhin für euch erreichbar (vorrangig per Mail, aber auch Twitter und Telefon)!
 

Solidarische Grüße, bleibt gesund und Hände waschen nicht vergessen!

Euer PRstudB


Covid-19 Info #1

Liebe beschäftigte Studierende, liebe Kolleg:innen,

der Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) vertritt die Interessen von beschäftigten Studierenden, also eure Interessen.

Der PRstudB informiert euch als studentische Beschäftigte zu besonders derzeit wichtigen arbeitsrechlichen Themen:

#### WICHTIGE HINWEISE ####
a) Arbeitszeitverkürzung
Wenn die HU eure Arbeitszeit reduzieren will, dann könnt ihr dazu nicht gezwungen werden. Bei Fragen oder Problemen kontaktiert uns oder eure Gewerkschaften.

b) Weiterbeschäftigungen
Wenn euer Vertrag in den nächsten Monaten ausläuft, dann kümmert euch sofort mit euren Vorgesetzten um eure Weiterbeschäftigung. Kontaktiert uns oder eure Gewerkschaften.

c) Vertragsbeendigungen
Unterschreibt keine Aufhebungs- oder Auflösungsverträge. Dazu könnt ihr nicht gezwungen werden. Ihr habt feste Vertragslaufzeiten und nach 6 Monaten Kündigungsschutz. Ihr könnt nicht wegen der Coronakrise gekündigt werden.

d) Krankmeldungen / Arbeitsunfähigskeit (AU)
Wenn ihr zu einer Risikogruppe gehört oder arbeitsunfähig (krank) seid, dann ist es derzeit sehr leicht an Krankmeldungen von Hausärzt:innen bekommen. Eure Krankmeldung ist das Beste für eure Gesundheit und für die unserer Kolleg:innen. Meldet euch krank, egal ob euer Bereich von euch verlangt, dass ihr an eurer eigentlichen Arbeitsstelle erscheint oder euch zur Arbeit von zuhause aus (Home-Office) drängt.

e) Arbeitsanweisungen
Falls eure Vorgesetzten euch irgendwelche unüblichen oder außergewöhnlichen Anordnungen oder Arbeitsanweisungen (Beispielsweise: Verlegung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeiten oder eurer Tätigkeiten) geben, dann meldet euch bei uns oder euren Gewerkschaften.

f) Probleme
Falls bei euch in den Bereichen irgendetwas passiert, eure Vorgesetzen euch Probleme machen oder ihr Unterstützung braucht, meldet euch bei uns oder euren Gewerkschaften.


Wir, der PRstudB, vertreten eure Interessen und sind immer für euch per Mail (prstudb@hu-berlin.de) erreichbar. Wir arbeiten gerade auch mit Hochdruck daran, andere Kommunikationswege für euch zu organisieren und halten euch hier und auf Twitter auf dem Laufenden!

 

Solidarische Grüße, bleibt gesund und Hände waschen nicht vergessen!

Euer PRstudB


Information des Personalrats der studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin (PRstudB-HU)

Zum Vorgehen der Universitätsleitung GEGEN beschäftigte Studierende

 

Der PRstudB-HU veröffentlicht Informationen zum Umgang mit dem Vorgehen der Universitaetsleitung GEGEN #TVLfürStudis.

 

Hier gibt es die gesamten Informationen als Einzelseiten (oder als Broschüre) zum runterladen. Ausgedruckte Broschüren gibts beim PRstudB-HU.

 

Einzelne Teile lassen sich auf der #TVLfuerStudis Seite runterladen.


Seit Anfang Januar 2019 ist der neue TVStudIII in Kraft!


Der TVStudIII ist rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten – mit einer Ausnahme: Die Neuregelung des Erholungsurlaubs (30 Arbeitstage bzw. 6 Wochen) gilt ab 1. Januar 2019. Bis 31.12.2018 galt die bisherige Regelung (31 Werktage bzw. 26 Arbeitstage).

 

Die Gewerkschaften GEW und Ver.di informieren euch gern über neue / geänderte Regelungen des TVstudIII




Stellungnahme des PRstudB-HU: Zu Falschaussagen der Universitätsleitung bei deren Vorgehen GEGEN beschäftigte Studierende

Liebe Studierende, liebe Mitarbeitende der Humboldt-Universität zu Berlin,

der PRstudB möchte zur aktuellen Lage Stellung nehmen. Besonders möchte der PRstudB einigen Falschinformationen seitens der Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin zu deren derzeitigen Vorgehen gegen studentisch Beschäftigte / SHK widersprechen.

Wir haben uns zunächst verpflichtet gesehen, alle Energie dafür aufzu­wenden, den Studierenden unter uns mit Beratung zur Seite zu stehen, die vom Vorgehen der der Universitätsleitung („Beschäftigungs­stopp“) gegen uns akut betroffen sind.

Der PRstudB stellt klar: Wir haben zu keinem Zeitpunkt verlautbart, dass wir Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen verhindern möchten. In der Information des PRstudB im Akademischen Senat am 18.09.2018 wurden keine Maßnahmen des PRstudB angekündigt.

Der PRstudB weist die Behauptungen der Universitätsleitung ausdrücklich zurück und betont, dass zu allen Zeiten eine sichere Beschäftigung der Studierenden oberste Prämisse war und bleibt.

Der „Einstellungstopp“ ist eine personalpolitische Entscheidung der Universitäts­leitung.  Diese will das jahrelang in Kauf genommene rechtliche Risiko verringern, studentische Beschäftigte im Klagefall tarifkonform beschäftigten zu müssen. Dies geschieht auf dem Rücken der studentischen Beschäftigten, indem ihre Verträge nicht verlängert werden. Studentische Beschäftigte verlieren durch dieses verantwortungslose Vorgehen der Universitätsleitung von heute auf morgen ihren Job. Ein solcher wissentlicher und willentlicher Verstoß gegen die Hochschulverträge ist eine Eskalation zu Lasten aller Beschäftigten und entbehrt jeglicher Notwendigkeit. Das Vorgehen der Universitätsleitung ist für hunderte Studierende existenzbedrohend...

Die ganze Stellungnahme hier: hu.berlin/falschaussagen

Als PDF-Dokument hier: hu.berlin/falschaussagen-pdf



Stellungnahme des Personalrats der studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin (PRStudB-HU):

Zum Vorgehen der Universitätsleitung gegen beschäftigte Studierende

 

Hintergrundflamingologo

  • Seit Februar 2017 führt der PRstudB-HU Gespräche zur Findung einer Modelllösung zur Überleitung von rechtswidrigen TVstud [1] Beschäftigungsverhältnissen in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen in den TV-L [2].
  • Im Mai 2017 bricht die Personalabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin die Gespräche unvermittelt ab. 
  • Am 06. November 2017 reicht die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin unvermittelt eine Beschlussvorlage zur Nutzung der Erprobungsklausel (BerlHG Paragraph 7a [3]) zur Ausweitung der Tätigkeit auf NICHT-wissenschaftliche Bereiche von im TVstud beschäftigen Studierenden [4] im Akademischen Senat der Humboldt-Universität zu Berlin ein.
  • Am 10. November 2017 bezieht der PRstudB-HU Stellung und erstellt eine Übersicht zur Entwicklung des Hochschulskandals an der Humboldt-Universität zu Berlin [5]. Der PRStudB verweist darauf, dass eine Beschäftigung von Studierenden im NICHT-wissenschaftlichen Bereich im TVstud rechtswidrig ist und nur im TV-L legal möglich ist.

 

  • Am 29. November 2017 gibt das Arbeitsgericht Berlin der Klage (Geschäftszeichen 56 Ca 7460/17) [6] einer befristet für ~11 Euro im TVstud im NICHT-wissenschaftlichen Bereich beschäftigten Studierenden gegen die Humboldt-Universität zu Berlin statt. Das Urteil: Die im NICHT-wissenschaftlichen Bereich rechtswidrig im TVstud beschäftigte Studierende ist rechtskonform zu entfristen und im TV-L für ~16 Euro zu beschäftigen.
  • Am 01. Februar 2018 legt die Humboldt-Universität zu Berlin Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein. Die Klage geht in die zweite Instanz vor das Landesarbeitsgericht Berlin.
  • Am 05. Juni 2018 weist das Landesarbeitsgericht die Berufung der Humboldt-Universität zu Berlin zurück (Geschäftszeichen 7 Sa 143/18) [7]. Eine Revision wird nicht zugelassen. Das Urteil: Die im NICHT-wissenschaftlichen Bereich rechtswidrig im TVstud beschäftigte Studierende ist rechtkonform zu entfristen und im TV-L für ~16 Euro zu beschäftigen.
  • Am 04. September 2018 nimmt der PRstudB-HU Kenntnis von der kurz zuvor veröffentlichten Begründung des Urteils zur Klage der ehemals rechtswidrig im TVstud beschäftigten Studierenden.
  • Am 07. September 2018 veröffentlicht der PRstudB-HU Auszüge aus der Begründung des Urteils zur Klage der vormals rechtswidrig im TVstud beschäftigten Studierenden und fordert bei der rechtswidrigen TVstud-Beschäftigung von Studierenden im NICHT-wissenschaftlichen Bereich deren rechtkonforme Entfristung und die Öffnung des TV-L für Studierende [8].

 

Stellungnahme

  1. Der PRstudB-HU bedankt sich für den Einsatz der Studierenden ihr Recht, nun schon in 2. Instanz, vor Gericht zu erstreiten und so die Umwandlung einer rechtswidrig befristeten und unterbezahlten NICHT-wissenschaftlichen Beschäftigung im TVstud in eine rechtskonforme angemessene Beschäftigung im TV-L zu erzwingen. 
  2. Der PRstudB-HU ist verpflichtet den Urteilen des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts zu folgen. Aus diesen ergibt sich, dass eine Beschäftigung von Studierenden in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen wie folgt möglich ist:
    • NICHT (wegen des Studierendenstatus) befristet und
    • NICHT (unterbezahlt) im TVstud, sondern
    • (gegenbenfalls unbefristet) im TV-L!
  3. Der PRstudB-HU fordert die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin und alle Personalverantwortlichen auf
    • zu einem vertrauensvolleren Umgang mit (beschäftigten) Studierenden zurückzukehren,
    • (beschäftigte) Studierende nicht aus Willkür oder Kalkül in jahrelange, kostspielige Prozessverfahren zu zwingen,
    • die rechtswidrige Praxis zu beenden Angehörige der Universität aufgrund ihres Studierendenstatus unterzubezahlen und damit zu diskrimieren,
    • die rechtswidrige Ausweitung vom TVstud auf NICHT-wissenschaftliche Tätigkeiten einzustellen,
    • rechtswidrige Beschäftigungen von Studierenden in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen im TVstud einzustellen,
    • existierende rechtswidrige TVstud-Beschäftigungsverhältnisse in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen in den TV-L zu überführen und (gegebenfalls) zu entfristen,
    • für zukünftige rechtskonforme Beschäftigungen den TV-L für Studis zu öffnen,
    • Angehörige der Humboldt-Universität zu Berlin über diesen Sachverhalt angemessen zu informieren,
    • zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem PRstudB-HU zurückzukehren und
    • gemeinsam mit den Personalräten der Humboldt-Universität zu Berlin zurück zu einer rechtskonformen Beschäftigungspraxis zu finden.

 

Betroffene Bereiche

Die Begründungen der Urteile von Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht stellen klar, dass folgende Bereiche der Humboldt-Universität zu Berlin in der Regel als NICHT-wissenschaftliche Bereiche gelten und somit eine Beschäftigung im TVstud rechtswidrig ist und rechtskonform nur im TV-L erfolgen kann:

  1. Präsidium, Stabsstellen, Büros von Beauftragten, Beauftragte und ähnliche Bereiche / Ämter,
  2. Geschäfts- und Pressestellen und Verwaltungen von Zentraleinheiten, Zentren und Excellenzclustern,
  3. Computer- und Medienservice (CMS), IT-Administrationen, DV-Koordinationen,
  4. Bibliotheken, Zweigbibliotheken und Archive und
  5. Dekanate, Direktorien und Verwaltungen, Geschäftstellen, Sekretariate, Kommissionen und Gremien von Universität / Fakultäten / Instituten / Professuren.

 

Quellen / Verweise

[1] "TVstud": Tarifvertrag für studentische Beschäftigte: https://hu.berlin/tvstud

[2] "TV-L": https://hu.berlin/tvl

[3] "Erprobungsklausel" (BerlHG Paragraph 7a): https://hu.berlin/erprobungsklausel2

[4] "Beschlussvorlage zur Nutzung der Erprobungsklausel": https://hu.berlin/erprobungsklausel3

[5] "Übersicht zum Hochschulskandal": https://hu.berlin/hochschulskandal

[6] Urteil 1. Instanz: Arbeitsgericht (Geschäftszeichen 56 Ca 7460/17): https://hu.berlin/tvl-urteil1

[7] Urteil 2. Instanz: Landesarbeitsgericht (Geschäftszeichen 7 Sa 143/18): https://hu.berlin/tvl-urteil2

[8] @PRstudB (Twitter): https://hu.berlin/prtwitb

[9] Verknüpfung zur dieser Stellungnahme: https://hu.berlin/tvl-urteil

[10] Verknüpfung zur dieser Stellungnahme als PDF-Dokument: https://hu.berlin/tvl-urteil-pdf

 


Stellungnahme des Personalrats der studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin (PRStudB-HU):

Zum Vorgehen der Universitätsleitung gegen studentische Vertretungen   

Hintergrund

  • In Reaktion auf eine "Kleine Anfrage" des AfD-Abgeordneten Martin Trefzer an den Berliner Senat vom 26.01.2018 [01] forderte die Leitung der Humboldt-Universität (HU) zu Berlin den Referent_innenRat (kurz RefRat, gesetzlich AStA) dazu auf, "dass die Namen aller Referent_innen in einer Liste veröffentlicht werden" [02].
  • Zu diesem Vorgehen entschied sich allein die Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin. Die gleichermaßen angefragte "Freie und die Technische Universität jedenfalls rückten die Namen trotz AfD-Anfrage nicht heraus. Dies sei „ausführlich“ mit Datenschutz begründet worden, erklärte das FU-Präsidium auf Anfrage der taz" [03].
  • Der RefRat zeigte sich trotzdem gesprächsbereit und teilte mit "im geregelten Verfahren die Namen an die Leitung zu übermitteln, solange diese versichert, die Namen nicht an die AfD weiterzugeben oder zumindest vorher klar zu benennen, wer Zugriff auf unsere Daten hat" [03].
  • Die Leitung der HU entschied sich jedoch das Vertrauensverhältnis mit einem weiteren studentischen Gremium zu erschüttern, erneut [04] Gespräche mit studentischen Vertreter*innen einseitig abzubrechen und den Klageweg zu beschreiten.

Stellungnahme

  • Der Personalrat der studentischen Beschäftigten der HU (PRstudB-HU) verurteilt das eskalative Verhalten der Universitätsleitung aufs Schärfste.
  • Dieses Verhalten reiht sich in einen unverkennbaren Trend restriktiver Maßnahmen gegenüber studentisch verwalteten Strukturen. [04] [05]
  • Der PRstudB-HU fordert die Universitätsleitung dazu auf, die Klage gegen den RefRat zurückzuziehen und sich in konstruktive Gespräche mit den Referent_innen zu begeben.
  • Wie schon zuvor [04], fragt der PRstudB sich und Gremien der akademischen Selbstverwaltung, insbesondere aber die Leitung der HU: Weshalb ist die HU nicht Willens, einen vertrauensvolleren Umgang mit der Studierendenschaft zu führen?
  • Nicht nur die "Kommunikation zwischen der Humboldt-Universität und ihrer Studierendenvertretung [...] hat schon bessere Zeiten gesehen" [06].

Quellen / Verweise

 

 


Fragen zur Arbeitszeit (Berechnung / Feiertage / Urlaub)

Der PRstudB bekommt häufiger Anfragen zur Berechnung der Arbeitszeit von studentischen Beschäftigten. Speziell im Zusammenhang mit Feiertage und Urlaubszeiten.

Bei Problemen nehmt bitte Kontakt mit dem PRstudB (prstudb@hu-berlin.de) auf.

Folgende Übersicht zur Berechnung der Arbeitszeit helfen euch vorab:

 


Ausstattung von studentischen Beschäftigten

Zum Arbeitsort/ Arbeitsplatz/ Telearbeit von studentischen Beschäftigten
Der PRstudB verweist auf eine Regelung der Personalwirtschaft:

"Die Beschäftigung der studentischen Hilfskräfte erfolgt in den örtlichen Dienststellen der Humboldt-Universität im Land Berlin. Sofern dies zur jeweiligen Aufgabenerfüllung notwendig ist, ist

für jede studentische Hilfskraft der Zugang zu einem angemessen ausgestatteten Arbeitsplatz zu gewährleisten, der auch die dafür erforderliche Hard- und Software umfasst.

Ein vom vertraglich vereinbarten Regelfall abweichender Arbeitsort ist im Rahmen einer Dienstreise oder eines Dienstgangs bzw. im Rahmen der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit an der häuslichen Arbeitsstätte möglich."

 


TVstudIII - BAföG, Familienversicherung (unverbindlich)

  • BAföG
    Den Personalrat der studentischen Beschäftigten erreichen vermehrt Anfragen bzgl. BAföG und Familienversicherung. Wir verweisen euch mit euren Fragen zum BAföG derzeit an den Refrat der HU (www.refrat.de), da wir im Moment keine verbindlichen Aussagen zur Gehaltsanrechnung oder Stundenreduzierung machen können. Sobald es Neuigkeiten gibt, findet ihr die Infos auf den prstudb Seiten.
  • Familienversicherung
    Durch die Lohnerhöhung auf 12,30 EUR bleibt ihr auch weiterhin familienversichert:

    "Bezugsgrenze"
    Die Familienversicherung ist an eine "Bezugsgrenze" gekoppelt. Die "Bezugsgrenze" beschreibt die (Ober-) Grenze für Bezüge (Einkommen), die ihr haben könnt, ohne euch selbst versichern zu müssen. Wenn ihr weniger Bezüge habt, könnt ihr familienversichert bleiben. Wenn ihr mehr Bezüge habt, müsst ihr euch selbst versichern.

    Die Bezugsgrenze liegt (2018) bei 435,00 EUR / Monat.

    "Werbekostenpauschale"
    Auf die Bezugsgrenze kann (2018) eine "Werbekostenpauschale" von 1.000,00 EUR/Jahr beziehungsweise 83,33 EUR/Monat angerechnet werden. Die "Werbekostenpauschale" beschreibt Kosten, die ihr zu Werbezwecken haben könnt. Diese Werbekosten sind Ausgaben und verringern also euer Einkommen. Damit könnt eure Bezüge im Umfang der Werbekostenpauschale ÜBER der Bezugsgrenze liegen ohne dass ihr auch selbst versichern müsst. Anders gesagt: Die Bezugsgrenze kann um die Werbekostenpauschale erhöht werden und liegt dann bei 518,33 Euro.  Nochmal anders: Ihr könnt eure Werbekosten von euren Bezügen abziehen und wenn ihr danach noch unterhalb der Bezugsgrenze liegt, könnt ihr weiter familienversichert bleiben.

 

  • Bezugsgrenze + Werbekostenpauschale:
    435,00 EUR (Bezugsgrenze) + 83,33 (Werbekostenpauschale) = 518,33 EUR 
     
  • Berechnung der Bezüge für 41 Monatstunden bei 12,30 Stundenlohn:
    41 Stunden * 12,30 EUR = 504,30 EUR
    Fazit: Unterhalb 518,33 EUR (Bezugsgrenze+Werbekosten)

    Anders gerechnet:

504,30 EUR (Bezüge) - 83,33 EUR (Werbekosten) = 420,97 EUR

Fazit: Unterhalb 435,00 EUR (Bezugsgrenze)

 

  • Für Berechnung der Bezüge für 40 Monatstunden bei 12,30 Stundenlohn:

40 Stunden * 12,30 EUR = 492 EUR
Fazit: Unterhalb 518,33 EUR (Bezugsgrenze+Werbekosten)

 

Anders gerechnet:
492 EUR - 83,33 EUR = 408,67 EUR

Fazit: Unterhalb 435,00 EUR (Bezugsgrenze)

 

Auch mit einem Stundenlohn von 12,30 EUR liegt ihr - nach Abzug der Webrekostenpauschale (sowohl mit 41, als auch mit 40 Monatsstunden) -  unter der Bezugsgrenze von 435,00 EUR (2018). Ihr fallt also NICHT aus der Familienversicherung.

 

  • Rentenversicherungsabzüge (unverbindlich)

41h/Monat

Bei 504,30 EUR beträgt der Arbeitnehmer*innenanteil 29,16 EUR.
Das sind 7,81 EUR mehr als bisher.

 

40h/Monat

Bei 492,00 EUR beträgt der Arbeitnehmer*innenanteil 27,38 EUR.
Das sind 6,03 EUR mehr als bisher.

 


 



Übersicht zu Entwicklungen im Hochschulskandal

Der PRstudB hat eine Übersicht zu Entwicklungen im Hochschulskandal veröffentlich.


Twitter @PRstudB für studentische Beschäftigte

Der Personalrat für studentische Beschäftigte (PRstudB) ist seit einiger Zeit auf Twitter aktiv. Folgt uns, um immer aktuell informiert zu sein und euch mit uns auszutauschen.


E-Mail-Verteiler für studentische Beschäftigte

Seit einiger Zeit exitsiert ein E-Mail-Verteiler für alle studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin. Über diesen werden allgemeine Informationen zur Beschäftigung sowie Aktuelles zur Lage der studentischen Beschäftigten an der Humboldt-Universität zu Berlin geschickt.