Humboldt-Universität zu Berlin - Medienkommission

Formblatt

zur Beantragung einer Förderung des Einsatzes digitaler Multimediatechnik und insbesondere der Entwicklung von multimedialen Lehrinhalten (FP MuMe 2002)


  1. Grundsätze

    Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Projekte gefördert, die nachhaltig durch den Einsatz der multimedialen Technik einzelne Lehrveranstaltungen, die Lehre eines Studienganges oder einer Fakultät verbessern bzw. innovative Forschungsanwendungen darstellen. Durch die Förderung sollen Lehrinhalte multimedial aufbereitet werden, um sie vorrangig im Netz zur Verfügung zu stellen, und geeignete Geräte bzw. Software beschafft werden. Die Mitwirkung in der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Multimedia" der HU wird erwartet. Die Ergebnisse der Projekte sind über den Medienserver der HU zu dokumentieren.

  2. Vorgaben der Medienkommission

    1. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Anträge eingereicht werden, die die Realisierung von Projekten oder Teilen davon im Rahmen der oben beschrieben Grundsätze unterstützen.

    2. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 €. Es können Sachmittel für die Beschaffung von Geräten und Software sowie Mittel für studentische Hilfskräfte, die jedoch einen Betrag von 10.000 € (entspricht etwa einer sHK 80 Stunden im Monat für ein Jahr) nicht überschreiten dürfen, beantragt werden. Zugewiesene Sachmittel sollten im Jahr 2002 ausgegeben werden. Mittel für studentische Hilfskräfte können nur für maximal 12 Monate zur Verfügung gestellt werden. Alle anfallenden Folgekosten (Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Software-Updates) sind von der beantragenden Einrichtung zu tragen.

    3. Eingebettet in konzeptionelle Lösungen zur Verbesserung der Lehre können innerhalb dieser Projekte auch einzelne Hörsäle, die einzelnen Instituten/Fakultäten zugeordnet sind, unter den Voraussetzungen einer übergreifenden Nutzungsmöglichkeit und der Benennung von Verantwortlichkeiten in der Betreuung mit hochwertigen Präsentationsmöglichkeiten ausgestattet werden. Die ausschließliche Beschaffung einzelner Beamer oder Notebooks wird nicht gefördert.

    4. In den Förderanträgen sind die Projektziele zu beschreiben und die einzelnen Arbeitsabschnitte nachprüfbar anzugeben. Die Beantragung muss im Übereinstimmung mit der gültigen DV-Konzeption des Institutes/der Fakultät bzw. mit einem gesonderten Multimedia-Konzept erfolgen. Dies ist durch den zuständigen DV-Beauftragen durch Unterschrift zu bestätigen.

    5. Nach Abschluss des Förderzeitraumes sind der Medienkommission in einem Bericht der Erfüllungsstand sowie die qualitativen Verbesserungen in Lehre und Forschung darzulegen. Die Übernahme von Komponenten des Projektes in den Routinebetrieb ist nachzuweisen.

  3. Antragsstellung und -prüfung

    Anträge können bis zum 31.05.2002 an die Geschäftstelle der Medienkommission (c/o Rechenzentrum der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6 bzw. rz-office@rz.hu-berlin.de) gestellt werden. Bei Rückfragen zu diesem Programm wenden Sie sich bitte an Herrn Uwe Pirr (Tel: 2093-2666 bzw. pirr@rz.hu-berlin.de) oder an den Direktor des Rechenzentrums, Herrn Dr. Peter Schirmbacher (Tel: 2093-2261 bzw. schirmbacher@rz.hu-berlin.de).
    Bei einem Beratungsbedarf bzw. inhaltlichen Rückfragen kann die Unterstützung der Multimediaserviceabteilung im Rechenzentrum (Ansprechpartner Herr Uwe Pirr) eingeholt werden.
    Die Anträge werden durch die Medienkommission unter Beteiligung der Kommission für Studium und Lehre (LSK) geprüft und entsprechende Priorisierungen vorgenommen.