Humboldt-Universität zu Berlin - Medienkommission

Neue Medien in Lehre und Forschung

Multimedia-Förderprogramm 2003

Ausschreibung

1. Zielsetzung

Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms werden Projekte unterstützt, die nachhaltig durch den Einsatz von multimedialen Techniken einzelne Lehrveranstaltungen, die Lehre eines Studiengangs oder einer Fakultät verbessern bzw. innovative Forschungsanwendungen darstellen. Mit Hilfe der Förderung sollen Lehrinhalte multimedial aufbereitet und neue Lehr- und Lernformen erprobt werden. Das Spektrum umfasst etwa die Einführung von Webangeboten zur Unterstützung der Präsenzlehre, die Digitalisierung von Materialsammlungen oder die Visualisierung wissenschaftlicher Inhalte. Zu diesem Zweck können geeignete Geräte bzw. Software beschafft sowie die Unterstützung durch studentische Hilfskräfte beantragt werden. Die Ergebnisse der Projekte sollen innerhalb der HU nachnutzbar sein und im WWW, z.B. über das Medienportal der HU, dokumentiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Mitwirkung in der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Forum Multimedia" der HU wird erwartet.

2. Anforderungen

2.1 Im Rahmen des Multimedia-Förderprogramms können Anträge aus dem Hochschulbereich eingereicht werden, die die Realisierung von Projekten im Rahmen der oben beschriebenen Grundsätze zum Ziel haben.

2.2 Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel nicht mehr als 20.000 Euro. Es können Sachmittel für die Beschaffung von Geräten und Software sowie Mittel für studentische Hilfskräfte beantragt werden. Mittel für studentische Hilfskräfte können für höchstens 12 Monate in einem Volumen von max. 80 Stunden/Monat zur Verfügung gestellt werden. Sachmittel müssen bis zum 31.12.2003, Personalmittel bis zum 31.12.2004 verbraucht werden. Reisekosten können nicht übernommen werden. Alle anfallenden Folgekosten (Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Software-Updates) sind von der beantragenden Einrichtung zu tragen.

2.3 Eingebettet in konzeptionelle Lösungen zur Verbesserung der Lehre können auch Seminarräume und Hörsäle, die einzelnen Instituten bzw. Fakultäten zugeordnet sind, mit multimedialen Präsentationsmöglichkeiten ausgestattet werden. Voraussetzung ist eine umfassende Bewirtschaftungskonzeption, die eine institutsweite oder -übergreifende Nutzung regelt und Verantwortlichkeiten im Betrieb der Anlage (Raumvergabe, Einweisung, Wartung) benennt. Die ausschließliche Beschaffung einzelner Beamer oder Notebooks wird nicht gefördert. Eventuelle bauliche Maßnahmen müssen vorab mit der Technischen Abteilung abgestimmt werden und können nicht aus dem Multimedia-Förderprogramm finanziert werden.

2.4 Bei mehreren Anträgen aus einer Einrichtung bittet die Medienkommission um Abstimmung auf Institutsebene, vor allem in Hinblick auf Aufstellung und nachhaltige Nutzung von Geräten.

2.5 Das beantragte Vorhaben muss mit der gültigen DV-Konzeption des Instituts bzw. der Fakultät übereinstimmen oder ist in einen geeigneten Kontext zu stellen; dies ist durch den zuständigen DV-Beauftragen durch Unterschrift zu bestätigen.

2.6 Das Multimedia-Förderprogramm zielt primär auf projektartige Vorhaben, d.h. zeitlich befristete Maßnahmen, deren Ergebnisse in den Regelbetrieb übernommen werden. Wenn eine Beschaffung von Hard- und Software für die laufende Lehre und Forschung im Vordergrund steht, könnte auch ein Antrag im Rahmen der Vergabe von CIP/WAP-Mitteln zutreffen; nähere Informationen unter http://www.mk.hu-berlin.de.

2.7 Nach Abschluss des Förderzeitraums sind der Medienkommission in einem Bericht die Ergebnisse sowie die qualitativen Verbesserungen in der Lehre und gegebenenfalls Forschung darzulegen. Die Übernahme von Komponenten des Projektes in den Regelbetrieb ist nachzuweisen.

3. Antragstellung

3.1 Die Medienkommission bittet um Beachtung des Antragsformulars (PDF, RTF, DOC) und der begleitenden Erläuterungen (PDF). Insbesondere sind die Projektziele und die Vorgehensweise zur Umsetzung klar zu beschreiben. Beantragte Sach- und Personalmittel müssen in Art und Umfang in einem eindeutig nachvollziehbaren Verhältnis zu diesen Ausführungen stehen.

3.2 Anträge können bis zum 20.1.2003 an die Geschäftsstelle der Medienkommission (c/o Rechenzentrum der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6 bzw. rz-office@rz.hu-berlin.de) gestellt werden. Für Rückfragen zum Multimedia-Förderprogramm steht Herr Uwe Pirr (Tel. 2093-2666, pirr@rz.hu-berlin.de), Leiter der Abteilung Multimediaservice, oder Herr Dr. Peter Schirmbacher (Tel. 2093-2261, schirmbacher@rz.hu-berlin.de), Direktor des Rechenzentrums, zur Verfügung.

3.3 Antragstellerinnen und Antragsteller können sich im Vorfeld vom Multimedia Lehr- und Lernzentrum im Rechenzentrum der HU bei der inhaltlichen und technischen Konzeption ihrer Projekte beraten lassen (Kontakt: Andreas Vollmer, Tel. 2093-2760 bzw. www.hu-berlin.de/rz/mlz/kontakt).

4. Antragprüfung durch die Medienkommission

4.1 Die Anträge werden von der Medienkommission des Akademischen Senats unter Beteiligung der Kommission für Studium und Lehre in Arbeitsgruppen und im Plenum geprüft und bewertet. Zur Zusammensetzung der Medienkommission und ihrer Arbeitsgruppen vgl. http://www.mk.hu-berlin.de.

4.2 Die Medienkommission trifft ihre Entscheidungen auf Basis der eingereichten Anträge. Sie kann in Einzelfällen eine weitergehende schriftliche Erläuterung erbitten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass dies in der Regel nicht möglich ist - das Verfahren wird aufwändiger und verzögert sich. Anträge sollten entsprechend eindeutig und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte formuliert sein.