Zentraler Wahlvorstand
Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand ist für die Wahl der zentralen Kollegialorgane,
der Fakultätsräte, der Universitätsmitglieder im Kuratorium und der
Universitätsleitung zuständig.
Die Wahlordnung der Humboldt-Universität zu Berlin regelt die Organisation
und Durchführung der Wahlen.
Die Betreuung des Zentralen Wahlvorstandes erfolgt durch die
Geschäftsstelle im Referat Gremienbetreuung. Die Geschäftsstelle ist zugleich Ansprechpartner für die
dezentralen Wahlvorstände.