Dienstvereinbarungen




Weitere Dienstvereinbarungen

(vom GPR abgeschlossen, auch für studentische Mitarbeiter/innen geltend)

Dienstvereinbarungen, die für einen größeren Bereich gelten, gehen den Dienstvereinbarungen für einen kleineren Bereich vor. (PVersG §74, Abs. 2, Satz 1)

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zuletzt geändert: 28.09.11 DRW/P
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