Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

Mobbing und Stalking

In allen Fällen von Mobbing und Stalking steht die zentrale Frauenbeauftragte allen HU-Angehörigen und HU-Besucherinnen als Beraterin zur Seite und setzt sich für Sie ein.


Was ist Mobbing und Stalking?

Weithin wird Mobbing als konfliktbelastete Kommunikation oder Handlung, bei der die betroffene Person unterlegen ist oder sich unterlegen fühlt, definiert. Oft erfolgt diese Form der Diskriminierung systematisch und wiederholt über einen längeren Zeitraum mit dem Effekt der Ausgrenzung. In diesem Kontext sind auch neuere Formen des Mobbings, z.B. Cybermobbing, zu verstehen.

  • Mobbing äußert sich zum Beispiel durch systematische Desinformation, Verleumdung, Verbreitung von Gerüchten bis hin zu Diffamierung.

 

Das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person nennt man Stalking. Der oder die Betroffene wird durch Stalking in ihrer physischen oder psychischen Unversehrtheit bedroht und geschädigt.

  • Stalking erkennt man z.B. an unerwünschten und häufigen Kontakten und Aufenthalten in der Nähe der oder des Betroffenen.

 

Wir helfen

Wenn Sie selbst betroffen sind oder erfahren, dass eine dritte Person betroffen ist, wenden Sie sich an uns oder Ihre zuständige dezentrale Frauenbeauftragte. Ihre Angaben werden vertraulich, auf Wunsch anonym behandelt.

Auf Grundlage des AGG ist die HU verpflichtet, Fällen von Mobbing entgegen zu wirken. Wir ermutigen Sie, sich gegen jede Form von Mobbing zur Wehr zu setzen. Ferner raten wir dazu, Vorfälle zu dokumentieren.

 

Laut §238 StGB ist Stalking als „Nachstellung“ ein Straftatbestand. Bei akuter Bedrohung wenden Sie sich an die Polizei und/oder an den HU-Wachschutz oder an eine externe Beratungsstelle.

 

Als Frauenbeauftragte agieren wir bei Mobbing und Stalking parteilich im Sinne der Betroffenen.

Kontakt

frauenbeauftragte@hu-berlin.de

 

Weitere Beratungsangebote der Humboldt Universität:

 

Richtlinie und Dienstvereinbarung der HU


Die HU schützt alle Hochschulangehörigen und Gäste mit einer Richtlinie und Dienstvereinbarung für ein respektvolles Miteinander. Diese regelt u.a. Prävention, Rechte der Betroffenen sowie Maßnahmen und Verfahren in Konfliktfällen.